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Blauzungenkrankheit

Veterinärwesen

Die EU-Kommission hat für das gesamte Land Baden-Württemberg den Status "seuchenfrei" in Bezug auf die Blauzungenkrankheit (BTV) anerkannt. Der Freiheitsstatus für den bisher noch einem Tilgungsprogramm unterliegenden Landesteil, zu dem auch der Landkreis Ludwigsburg gehörte, gilt seit dem 18. Juli dieses Jahres.

Vor dem Hintergrund eines hohen Infektionsdrucks aus angrenzenden Regionen besteht das Risiko, eines erneuten Eintrags der Blauzungenkrankheit nach Baden-Württemberg. Um den Freiheitstatus nicht gefährden, ruft das MLR wir die Landwirtinnen und Landwirte im Land dazu auf, freiwillig ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen das Blauzungenvirus BTV 4 und 8 zu impfen. Das Land und die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg unterstützen auch weiterhin finanziell die Schutzimpfung gegen die Blauzungenkrankheit.

Ein erneuter Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg hätte schwerwiegende Folgen für die tierhaltenden Landwirtschaftsbetriebe im Land. Für den Fall werden Restriktionszonen mit einem Mindestradius von 150 Kilometer eingerichtet. Empfängliche Tiere können aus einer Restriktionszone nur dann verbracht werden, wenn sie einen gültigen Impfstatus gegen den jeweiligen Serotyp der Blauzungenkrankheit haben oder negativ darauf untersucht worden sind. Die Schutzimpfung ist weiterhin notwendig und sinnvoll.

Blauzungenrestriktionsgebiete in der EU (Stand 28.07.2022)

Allgemeine Informationen zur Blauzungenkrankheit

Kontakt

Tel. 07141 144 2031

Bilder zur Blauzungenkrankheit