Katastrophenschutz
Geschäftsteil 342 - Michael Jedinat
GT 342 Katastrophenschutz
Eine Katastrophe im Sinne des Landeskatastrophenschutzgesetzes Baden-Württemberg ist ein Geschehen, das Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt, erhebliche Sachwerte oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass es geboten erscheint, ein zu seiner Abwehr und Bekämpfung erforderliches Zusammenwirken von Behörden, Stellen und Organisationen unter die einheitliche Leitung der Katastrophenschutzbehörde zu stellen.
Das Landratsamt hat die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Schäden mitzuwirken.
Dazu gehören beispielsweise zu ermitteln, welche Gefahren drohen können und zu erfassen, welche Einsatzkräfte und Einsatzmittel zur Verfügung stehen, sowie darauf zu achten, dass sie im Ernstfall einsatzfähig sind. Ebenso gehören zu den Aufgaben die Ausarbeitung und die Fortführung von Alarm- und Einsatzplänen sowie regelmäßige Übungen mit den im Katastrophenfall beteiligten Stellen und Organisationen.
Katastrophen können beispielsweise entstehen aufgrund extremer Witterungsverhältnisse, Erdbeben, Großbränden oder schweren Unfällen mit Bahnen, Bussen, Flugzeugen oder Störfälle in Industrieanlagen.
Soweit die Behördenleitung des Landratsamts den Katastrophenfall ausruft, werden ereignisabhängig der Verwaltungsstab und der Führungsstab einberufen.
Der Verwaltungsstab erledigt die ihm zugewiesenen administrativ-organisatorischen Aufgaben, wenn aufgrund eines besonderen Ereignisses ein über das gewöhnliche Maß hinausgehender hoher Koordinations- und Entscheidungsbedarf besteht. Beispiele sind: Grundsätzliche Entscheidungen über die Evakuierung großer Wohngebiete, Massenimpfungen, die Information der Bevölkerung über großflächige Gefahrenlagen oder gezielte Flutungen bei Hochwasser.
Der Führungsstab der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, des Technischen Hilfswerks und der Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises koordiniert und veranlasst die operativ-taktischen Maßnahmen. Er legt hierfür insbesondere die Einsatzschwerpunkte sowie die Ordnung des Raumes, der Kräfte, der Zeit und der einsatzbezogenen Informations- und Kommunikationswege fest.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Katastrophenschutz ist in Deutschland Ländersache. Baden-Württemberg gliedert die Katastrophenschutzbehörden in drei Verwaltungsebenen:
Die oberste Katastrophenschutzbehörde: Das Innenministerium in Stuttgart. Es ist zuständig für Aufgaben, die sich über einen Regierungsbezirk oder über die Landesgrenzen hinaus erstrecken.
Zur Homepage des Innenministeriums Baden-Württemberg
Die höheren Katastrophenschutzbehörden: Die Regierungspräsidien z.B. das Regierungspräsidium Stuttgart, zuständig unter anderem für die Umgebung kerntechnischer Anlagen und für Aufgaben, die sich über einen Landkreis hinaus erstrecken.
Zur Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart
Informationen über das Kernkraftwerk Neckarwestheim
Zur Homepage der EnBW-Neckarwestheim
Die unteren Katastrophenschutzbehörden: das sind die Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise, im Landkreis Ludwigsburg also das Landratsamt.
Das Landratsamt hat die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Schäden mitzuwirken.
Dazu gehören beispielsweise zu ermitteln, welche Gefahren drohen können und zu erfassen, welche Einsatzkräfte und Einsatzmittel zur Verfügung stehen, sowie darauf zu achten, dass sie im Ernstfall einsatzfähig sind. Ebenso gehören zu den Aufgaben die Ausarbeitung und die Fortführung von Alarm- und Einsatzplänen sowie regelmäßige Übungen mit den im Katastrophenfall beteiligten Stellen und Organisationen.
Katastrophen können beispielsweise entstehen aufgrund extremer Witterungsverhältnisse, Erdbeben, Großbränden oder schweren Unfällen mit Bahnen, Bussen, Flugzeugen oder Störfälle in Industrieanlagen.
Soweit die Behördenleitung des Landratsamts den Katastrophenfall ausruft, werden ereignisabhängig der Verwaltungsstab und der Führungsstab einberufen.
Der Verwaltungsstab erledigt die ihm zugewiesenen administrativ-organisatorischen Aufgaben, wenn aufgrund eines besonderen Ereignisses ein über das gewöhnliche Maß hinausgehender hoher Koordinations- und Entscheidungsbedarf besteht. Beispiele sind: Grundsätzliche Entscheidungen über die Evakuierung großer Wohngebiete, Massenimpfungen, die Information der Bevölkerung über großflächige Gefahrenlagen oder gezielte Flutungen bei Hochwasser.
Der Führungsstab der Feuerwehr, des Rettungsdienstes, des Technischen Hilfswerks und der Katastrophenschutzeinheiten des Landkreises koordiniert und veranlasst die operativ-taktischen Maßnahmen. Er legt hierfür insbesondere die Einsatzschwerpunkte sowie die Ordnung des Raumes, der Kräfte, der Zeit und der einsatzbezogenen Informations- und Kommunikationswege fest.
Bürgerinformationen
Bürgerinformation
Wie kann ich mich selbst auf einen Notfall vorbereiten?
Ist ein Notfall eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen meist zu spät. Wenn es brennt muss man sofort reagieren und wenn eine Evakuierung ansteht, kann man nicht erst anfangen Notwendiges zusammenzupacken.
Wie sorge ich für den Katastrophenfall vor (z.B. Lebensmittel, Wasser, Strom, Medikamente) und wie verhalte ich mich richtig z.B. bei Unwetter, Hochwasser, Feuer oder Gefahrstoffaustritt?
Zu diesen und vielen anderen Fragen gibt die Bevölkerungsinformation „Verhalten in Krisensituationen“ des Bevölkerungsschutz des Landkreis Ludwigsburg Hinweise und hilfreiche Tipps. Dort finden Sie außerdem Links zu weitergehenden Informationen.
Beteiligte Organisationen
Die unten aufgeführten am Katastrophenschutz beteiligten Organisationen tragen maßgeblich zu einem leistungsfähigen und gut funktionierenden Notfallvorsorgesystem bei und sind daher wichtige und unverzichtbare Partner im Bevölkerungsschutz.
Freiwillige Feuerwehren der Städte und Gemeinden
www.kfv-ludwigsburg.de/
Technisches Hilfswerk
www.lv-bw.thw.de/
Deutsches Rotes Kreuz
www.drk-ludwigsburg.de/
Arbeiter-Samariter-Bund
www.asb-kreisverband-ludwigsburg.de/
Malteser Hilfsdienst
www.malteser.de
Die Johanniter
www.johanniter.de
DLRG
www.bez-ludwigsburg.dlrg.de
DRF Luftrettung
www.drf-luftrettung.de/
unterstützt werden diese durch die
Leitende Notarztgruppe (LNA) des Landkreises Ludwigsburg in Verbindung mit den Organisatorischen Leitern Rettungsdienst (OrgL RD) sowie der
Notfallseelsorge
www.nfs-bw.de/
und sonstige ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter in den verschiedensten Bereichen im Dienste der Allgemeinheit.
Bei Interesse können auch Sie im Katastrophenschutz aktiv werden, wenden Sie sich dazu bitte an eine der oben genannten Stellen.
Warnung
So werden Sie gewarnt:
- Radio
- Fernsehen
- Sirenensignale
- Lautsprecherdurchsagen
- Notfallinformation und Nachrichten App (NINA)
Warn-App NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten App)
Die Warn-App des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App) warnt Sie deutschlandweit und – wenn Sie dies wünschen – standortbezogen vor Gefahren, wie z. B. Hochwasser und anderen sogenannten Großschadenslagen.
NINA bietet auch grundlegende Informationen und Notfalltipps im Bereich Bevölkerungsschutz an. Die Warn-App NINA bezieht Daten hauptsächlich vom sogenannten Modularen Warnsystem (MoWaS), das bereits seit 2013 von Bund und allen Bundesländern für Warnungen des Zivil- und Katastrophenschutzes eingesetzt wird. Darüber hinaus enthält die App zusätzlich aktuelle Informationen, z. B. vom Deutschen Wetterdienst (DWD) sowie aktuelle Pegelstände der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV). NINA ist damit ein weiterer wichtiger Kanal für die Warnung der Bevölkerung in Deutschland.
Voraussetzungen: NINA können Sie für die Betriebssysteme iOS (ab Version 7.0) und Android (ab Version 4) nutzen. Die App ist erhältlich über iTunes und Google Play Store.
Sie benötigen Hilfe ?
Wenn Sie oder Menschen in Ihrer Umgebung Hilfe benötigen, erreichen Sie
Feuerwehr und Rettungsdienst
unter dem europaweiten Notruf 112
sowie die Polizei unter dem Notruf 110
Giftnotruf : +49 761 19240
Melden Sie den Vorfall wie folgt:
- Wo ist es geschehen?
- Was ist geschehen?
- Wie viele Personen sind verletzt?
- Welcher Art sind die Verletzungen?
Warten Sie auf Rückfragen des Leitstellen-Disponenten und legen Sie nicht vorzeitig auf!!!
Die Leitstelle beendet das Gespräch nachdem sie alle benötigten Informationen gesammelt hat.
Bitte denken Sie daran, dass im Katastrophenfall viele der verfügbaren Einheiten bereits im Einsatz sind und rufen Sie daher bitte nur in Notfällen die 112 für die Feuerwehr und den Rettungsdienst oder die 110 für die Polizei an! Vielen Dank.
Links
Warnmeldungen und Informationen des Bundes
www.warnung.bund.de
Robert Koch-Institut (RKI)
www.rki.de
Aktueller Warnlagebericht des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
http://wettergefahren.de/
Sonderinformationsdienst der Landesregierung Baden-Württemberg
www.infodienst-bw.de
Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg
www.hvz.baden-wuerttemberg.de
Rauchmelder retten Leben – Brandschutz und Brandprävention
www.rauchmelder-lebensretter.de
Angebote für Kinder, Eltern und Lehrkräfte (Klasse 2-6)
www.max-und-flocke-helferland.de
Startseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)www.bbk.bund.de
Leitfäden des BBK (Faltblätter):
Verhalten bei besonderen Gefahrenlagen
Verhaltenshinweise bei CBRN Ereignissen
(chemisch, biologisch, radiologisch, nuklear)
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