Bootsfahren auf der Enz
Im Landkreis Ludwigsburg
ACHTUNG - Sperrrung des Enzabschnitt zwischen Bietigheim-Bissingen, Mühlstraße und Besigheim wegen Bauarbeiten
Aufgrund der SEL-Baustelle (Süddeutsche Erdgasleitung) ist der
Enzabschnitt zwischen Bietigheim-Bissingen, Mühlstraße und Besigheim
ab dem 17. Februar 2025 bis voraussichtlich Mitte Mai 2025 für den Bootsverkehr gesperrt.
Die letzte Möglichkeit zum Ausbooten befindet sich in Bietigheim-Bissingen an der Ausstiegsstelle "Bad am Viadukt". Zudem ist das Einbooten an der Feuerwehrrutsche in der Mühlstraße in Bietigheim-Bissingen in dieser Zeit nicht möglich.
Diese Einschränkung gilt für Kanus, Kajaks, sit on tops, SUP`s und weitere Boote jeglicher Art.
Geändertes Strömungsverhalten der Enz unterhalb des Kanueinstiegs Oberriexingen
Wenige Meter unterhalb des Einstiegs von Oberriexingen wurden in der Enz Strukturverbesserungen durchgeführt. Diese verändern in dem Gewässerabschnitt das Strömungsverhalten der Enz. Es handelt sich sowohl um sichtbare als auch überströmte und nicht sichtbare Einbauten.
Um Gefahren bei der Befahrung des Gewässerabschnitts zu vermeiden, sind die Einbauten in folgender Weise zu umfahren:
Die Insel ist rechts zu umfahren. Ab dem schnellströmenden Abschnitt flussabwärts der Insel muss man sich links halten, um eine Kollision mit der rechtsgelegenen Buhne zu verhindern.
Für die Kiesinsel sowie die links- und rechtsufrig gelegenen Buhnen besteht ein absolutes Betretungsverbot. Da dieser Gewässerabschnitt innerhalb eines Fauna-Flora-Habitat-Gebiets (FFH-Gebiet) liegt, kommt dem Schutz der dortigen Tier- und Pflanzenwelt eine besondere Bedeutung zu.
Naturverträgliches Kanufahren auf der Enz
Die Enz ist eines der größeren Fließgewässer im Landkreis Ludwigsburg. Sie ist in weiten Teilen noch sehr ursprünglich und naturnah. Mit ihren sensiblen Bereichen ist sie u.a. ein ausgewiesenes NATURA 2000-Gebiet (FFH- und Vogelschutzgebiet Enztal bei Mühlhausen, Strohgäu und unteres Enztal). Sie bietet vielen Tier- und Pflanzenarten ein Zuhause. Auf dem Wasser, am Ufer und auf den Kiesbänken leben störungsempfindliche Vogelarten wie Eisvogel, Flussuferläufer und Wasseramsel. In den Pflanzenteppichen aus Flutendem Hahnenfuss oder dem Gras-Laichkraut suchen viele Insektenlarven, Schnecken, Egel und Jungfische Schutz. Auch unter der Wasseroberfläche herrscht reges Treiben. Im Kies der Flachwasserzonen laichen seltene Fischarten wie Strömer, Schmerle, Nase und Barbe. Zwischen den Steinen leben sehr viele trittempfindliche Kleintiere.
Der Fluss erfreut sich bei den Erholungssuchenden bereits seit vielen Jahren einer großen Beliebtheit.
Einerseits soll die Enz als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten werden, gleichzeitig soll aber auch für die Naturgenießer und Erholungssuchenden das Bootsfahren weiterhin ermöglicht werden. Das Landratsamt Ludwigsburg hat mit Datum vom 25.04.2006 eine Rechtsverordnung mit Regelungen für ein naturverträgliches Bootsfahren erlassen. Die Rechtsverordnung gilt von der Landkreisgrenze bei Roßwag bis zum Bad am Viadukt in Bietigheim-Bissingen.
Seit Beginn der Corona-Pandemie hat sich der Freizeitdruck an und auf der Enz stark verändert. Das Fahren auf aufblasbaren boards auf dem Wasser (stand-up-paddling) hat sich zur Trendsportart entwickelt und für eine hohe Frequentierung der Enz gesorgt.
Durch das Stehen auf dem board werden bei den Vögeln erhöhte Fluchtreaktionen ausgelöst. Es entsteht ein Störungspotential, das wichtige Lebensräume, wie Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiete wassergebundener Vogelarten erheblich beeinträchtigt. Deshalb hat das Landratsamt Ludwigsburg mit Datum vom 22.08.2024 eine Rechtsverordnung erlassen, die am 30.08.2024 in Kraft trat.
Eine wesentliche Neuerung der Verordnung ist, dass zwischen dem 01. März und dem 30. September die Enz mit Stand-up-boards (SUP`s) nur in den dafür ausgewiesenen Zonen in Bietigheim-Bissingen und Vaihingen/Enz befahren werden darf. Mit Kanus und anderen Booten darf auf der Enz, wie bisher auch, gefahren werden.
Weiter darf der besonders zu schützende Abschnitt in Roßwag in demselben Zeitraum gar nicht befahren werden (also auch nicht mit Kanus oder anderen Booten). Bisher galt diese Regelung erst ab dem 1. Mai. Aufgrund der vorgezogenen Brutzeit und neuer Artenvorkommen in diesem Bereich musste der Zeitraum verlängert werden.
Die neuen Regelungen zum Befahren der Enz im Überblick:
In der Zeit vom 01. März bis zum 30.September ist
1. das Befahren der Enz von der Landkreisgrenze bei Roßwag bis zum Fußgängersteg am Alten Badplatz in Vaihingen/Enz mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft (z.B. Kanus, Boote, SUP`s, waterbikes etc.) unzulässig.
2. das Befahren der gesamten Enz im Landkreis Ludwigsburg mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft, die in der Regel stehend betrieben werden (z.B. SUP`s, waterbikes etc.), unzulässig.
Ausgenommen hiervon sind folgende Bereiche:
1. Auf Gemarkung Vaihingen/Enz ist das Fahren mit Stand-up-paddling-boards im innerstädtischen Bereich zwischen dem Fußgängersteg am Alten Badplatz und dem Wehr des Triebwerks T 30, Enzgasse (SUP-Zone 1) erlaubt.
2. Auf Gemarkung Bietigheim-Bissingen ist das Fahren mit Stand-up-paddling-boards zwischen dem Einstieg am Bad am Viadukt und dem Wobachsteg (SUP-Zone 2) erlaubt.
Die SUP-Zonen sind auf der Übersichtskarte des Faltblatts „Kanufahren auf der Enz“ abgebildet (siehe Kasten auf der rechten Seite "Dateien zum Download").
Pegelstandsreglung zur Befahrung der Enz
vom Freibad Vaihingen/Enz bis zur Sägmühle Bissingen
In dem Gewässerabschnitt ist das Befahren der Enz
- vom 01. Mai bis 30. September bei einem Pegelstand zwischen 45 cm und 64 cm nur mit einer geführten Tour möglich. Ausgenommen hiervon sind Mitglieder des Deutschen Kanuverbandes (DKV).
- ganzjährig verboten bei einem Pegelstand unter 45 cm.
Maßgebend ist der Tagesmittelwert des Vortages am Pegel Vaihingen/Enz.
Dieser kann über die Telefon Nr. 07042 / 1 71 11 und über die Hochwasservorhersagezentrale BW (HVZ) abgerufen werden.
Einhaltung der Rechtsverordnungen
Mitarbeiter des Fachbereichs Umwelt sind während der Kanusaison an den Wochenenden und Feiertagen sporadisch vor Ort, um Boots-, Kanu- und SUP-Fahrer und Erholungssuchende über die Enz zu informieren und aufzuklären sowie auf die Einhaltung der Regelungen der Rechtsverordnungen hinzuweisen.
Beim Bootsfahren auf der Enz bitte beachten!
- Benutzen Sie nur die ausgeschilderten Ein- und Ausstiegsstellen
- Befahren Sie keine Seitenarme der Enz
- Meiden Sie die Uferbereiche
- Betreten Sie keine Kiesinseln, -bänke und Flachwasserzonen
- Nehmen Sie Ihren Abfall mit
- Legen Sie keine wilden Feuerstellen oder Lagerplätze an, sondern benutzen Sie die eingerichteten und ausgewiesenen Rastplätze z. B. in Oberriexingen
Der Landkreis Ludwigsburg bittet die Erholungssuchenden an und auf der Enz, sich entsprechend den Regelungen zu verhalten, um die Artenvielfalt weiterhin zu schützen und zu erhalten.