Bootsfahren auf der Enz
Im Landkreis Ludwigsburg
Geändertes Strömungsverhalten der Enz unterhalb des Kanueinstiegs Oberriexingen
Wenige Meter unterhalb des Einstiegs von Oberriexingen wurden in der Enz Strukturverbesserungen durchgeführt. Diese verändern in dem Gewässerabschnitt das Strömungsverhalten der Enz. Es handelt sich sowohl um sichtbare als auch überströmte und nicht sichtbare Einbauten.
Um Gefahren bei der Befahrung des Gewässerabschnitts zu vermeiden, sind die Einbauten in folgender Weise zu umfahren:
Die Insel ist rechts zu umfahren. Ab dem schnellströmenden Abschnitt flussabwärts der Insel muss man sich links halten, um eine Kollision mit der rechtsgelegenen Buhne zu verhindern.
Für die Kiesinsel sowie die links- und rechtsufrig gelegenen Buhnen besteht ein absolutes Betretungsverbot. Da dieser Gewässerabschnitt innerhalb eines Fauna-Flora-Habitat-Gebiets (FFH-Gebiet) liegt, kommt dem Schutz der dortigen Tier- und Pflanzenwelt eine besondere Bedeutung zu.
Naturverträgliches Kanufahren auf der Enz
Die Enz ist eines der größeren Fließgewässer im Landkreis Ludwigsburg. Sie bietet vielen Tier- und Pflanzenarten ein Zuhause. Auf dem Wasser, am Ufer und auf den Kiesbänken leben störungsempfindliche Vogelarten wie Eisvogel, Flussuferläufer und Wasseramsel. In den Pflanzenteppichen aus Flutendem Hahnenfuss oder dem Gras-Laichkraut suchen viele Insektenlarven, Schnecken, Egel und Jungfische Schutz. Auch unter der Wasseroberfläche herrscht reges Treiben. Im Kies der Flachwasserzonen laichen seltene Fischarten wie Strömer, Schmerle, Nase und Barbe. Zwischen den Steinen leben sehr viele trittempfindliche Kleintiere. Auch der Mensch sucht zunehmend Erholung auf der Enz.
Rechtsverordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Enz im Landkreis Ludwigsburg vom 25. April 2006
Einerseits soll die Enz als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erhalten werden, gleichzeitig soll aber auch für die Naturgenießer und Erholungssuchenden das Bootsfahren weiterhin ermöglicht werden. Das Landratsamt Ludwigsburg hat daher eine Rechtsverordnung mit Regelungen für ein naturverträgliches Bootsfahren erlassen. Die Rechtsverordnung gilt von der Landkreisgrenze bei Roßwag bis zum Bad am Viadukt in Bietigheim-Bissingen.
Einhaltung der Rechtsverordnung
Mitarbeiter des Fachbereichs Umwelt sind während der Kanusaison von Mai bis September an den Wochenenden und Feiertagen sporadisch vor Ort, um Kanufahrer und Erholungssuchende über die Enz zu informieren und aufzuklären und auf die Einhaltung der Regelungen der Rechtsverordnung hinzuweisen.
Pegelstandsreglung zur Befahrung der Enz
vom Freibad Vaihingen/Enz bis zur Sägmühle Bissingen
In dem Gewässerabschnitt ist das Befahren der Enz
- vom 01. Mai bis 30. September bei einem Pegelstand zwischen 45 cm und 64 cm nur mit einer geführten Tour möglich. Ausgenommen hiervon sind Mitglieder des Deutschen Kanuverbandes (DKV).
- ganzjährig verboten bei einem Pegelstand unter 45 cm.
Maßgebend ist der Tagesmittelwert des Vortages am Pegel Vaihingen/Enz.
Dieser kann über die Telefon Nr. 07042 / 1 71 11 und über die Hochwasservorhersagezentrale BW (HVZ) abgerufen werden.
Wir weisen zudem darauf hin,
dass der Streckenabschnitt von der Landkreisgrenze bei Roßwag (Fluss-km 34,120) bis zur Seemühle, Vaihingen/Enz (Fluss-km 29,940) in der Zeit vom 01. Mai bis 30. September nicht befahren werden darf.
Beim Bootsfahren auf der Enz bitte beachten!
- Benutzen Sie nur die ausgeschilderten Ein- und Ausstiegsstellen
- Befahren Sie keine Seitenarme der Enz
- Meiden Sie die Uferbereiche
- Betreten Sie keine Kiesinseln, -bänke und Flachwasserzonen
- Nehmen Sie Ihren Abfall mit
- Legen Sie keine wilden Feuerstellen oder Lagerplätze an, sondern benutzen Sie die eingerichteten und ausgewiesenen Rastplätze z. B. in Oberriexingen