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Da Böden nur begrenzt belastbar und nicht vermehrbar sind, ist der Schutz des Bodens eine wichtige Aufgabe für Land, Kommunen, Verbände und jeden einzelnen Bürger. Ist er einmal zerstört, ist er in vielen Fällen nicht wiederherstellbar. Daher sind die Funktionen des Bodens im Naturhaushalt nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.
Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Eigentümer von Immobilien müssen (Boden-, Bodenluft- und Grundwasser-) Verunreinigungen verhindern und gegebenenfalls sanieren.
Ein Landwirt, der beispielsweise zum Zweck der Bodenverbesserung seinen Acker mit hochwertigem Erdaushub auffüllen möchte, benötigt eine bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung. Mit dieser werden die Anforderungen in Bezug auf Materialqualität und Bauausführung geregelt, um zu gewährleisten, dass die Funktionen des Bodens gesichert werden.
Weitere Informationen zu Erdauffüllungen erhalten Sie hier.