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FAQs Klimamobilitätsplan

Im Landkreis Ludwigsburg

Der Klimamobilitätsplan soll die Mobilität im Landkreis Ludwigsburg langfristig klimafreundlicher umgestalten. Zentrale sowie häufig gestellte Fragen zum Vorhaben haben wir auf dieser Seite für Sie beantwortet.


Stand: 13.6.2025

Warum wird für den Landkreis Ludwigsburg ein Klimamobilitätsplan entworfen? Reichen die vorhandenen Pläne nicht aus?

In den Kommunen des Landkreises Ludwigsburg werden bereits viele Einzelmaßnahmen umgesetzt, um den Verkehr klimafreundlicher zu gestalten. Um den Ausstoß an Treibhausgasen im Verkehr bedeutend und dauerhaft zu senken, sind Einzelmaßnahmen nicht ausreichend.

Das Besondere des Klimamobilitätsplans besteht darin, Mobilität und Verkehr im Landkreis Ludwigsburg ganzheitlich, über Gemeindegrenzen hinweg und multimodal - also unter Beachtung aller Mobilitätsformen und Verkehrsmittel - zu betrachten. Durch die Zusammenführung der einzelnen Kreiskommunen in der Analyse der Mobilität können Synergieeffekte genutzt werden.

Dem Klimaschutzkonzept des Landkreises Ludwigsburg zufolge ist der Verkehrssektor mit etwa 1,2 Million Tonnen CO2 pro Jahr für knapp ein Drittel des gesamten Treibhausgas-Ausstoßes im Landkreis verantwortlich. Der Verkehrssektor birgt ein hohes Potenzial zur Einsparung klimaschädlicher Treibhausgase. Dieses Potenzial soll durch den Klimamobilitätsplan ausgeschöpft werden.

Welche Kreiskommunen nahmen am Klimamobilitätsplan teil?

30 der 39 Kommunen des Landkreises Ludwigsburg nahmen aktiv an der Ausarbeitung des Klimamobilitätsplans teil. Die teilnehmenden Kreiskommunen können Sie der Karte auf www.landkreis-ludwigsburg.de/klimamobilitaetsplan entnehmen. Die beteiligten Kreiskommunen decken 85,9 Prozent der Fläche und 88,7 Prozent der Bevölkerung des Landkreises ab.

Einige Kreiskommunen haben etwa aus Mangel an zeitlichen oder personellen Ressourcen ihre Mitarbeit an der Ausarbeitung des Klimamobilitätsplans nicht zugesagt. Für die Förderung der nachhaltigen Mobilität im Landkreis möchte die Kreisverwaltung jedoch auch mit diesen während des Umsetzungszeitraums des Klimamobilitätsplans zusammenarbeiten.

Welche Rolle hatte das Kommunale Plenum und wie setzte es sich zusammen?

Das Kommunale Plenum kam fünfmal zusammen, um den Maßnahmenkatalog des Klimamobilitätsplans zu diskutieren und weiterzuentwickeln. Jede am Projekt beteiligte Kommune entsendete eine oder mehrere Ansprechpersonen, welche ihre Kommune in der Ausarbeitung des Klimamobilitätsplans vertraten. Dabei konnte es sich sowohl um die Führungsebene (z.B. Bürgermeister:innen, Amtsleiter:innen) als auch die Sachbearbeitungsebene (z.B. Klimaschutzmanagement, Umweltbeauftragte etc.) handeln.

Neben den Vertreter:innen der teilnehmenden Städte und Gemeinden des Landkreises kamen im Kommunalen Plenum die folgenden an der Erstellung des Klimamobilitätsplans beteiligten Akteure zusammen: die Kreisverwaltung, das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, die das Projekt begleitenden Planungsbüros sowie Fachvertreter aus dem Verkehrsbereich des Landkreises (beispielsweise Busunternehmen, der Verband Region Stuttgart, etc.).

Wurden auch Verbände aus dem Landkreis beteiligt?

Ja, auch Verbände und Organisationen aus den Themenfeldern Mobilität, Umwelt, Industrie und Handel wurden an der Ausarbeitung des Klimamobilitätsplans beteiligt. Sie leisteten einen wichtigen Beitrag zur Erarbeitung und Diskussion der Maßnahmen des Klimamobilitätsplans, weshalb es dafür zwei gesonderte Treffen gab. 

Wie wurden schon bestehende Planwerke in den Klimamobilitätsplan miteinbezogen?

Grundlage für die Ausarbeitung des Maßnahmenkatalogs zur CO2-Verminderung im Verkehr des Landkreises ist die detaillierte Analyse des Ist-Zustands / Status quo. Hierbei wurden auf Kreis- und Gemeindeebene vorhandene Planwerke begutachtet und ausgewertet. Der Klimamobilitätsplan ist kein alleinstehendes Planwerk, sondern baut auf einer Vielzahl bereits existierender Planwerke auf, führt diese zusammen und ergänzt sie. Die bereits in diesen Plänen und Konzepten erarbeiteten Maßnahmen und Zielsetzungen können sich auch im Klimamobilitätsplan wiederfinden. Durch den engen Kontakt der Kreisverwaltung mit den teilnehmenden Kommunen konnten auch Ergebnisse aus Planwerken, die gleichzeitig mit dem Klimamobilitätsplan entworfen wurden, in die Ausarbeitung des Maßnahmenkatalogs einfließen.

Was ist das Ziel des Klimamobilitätsplans? Soll der motorisierte Individualverkehr in der Region reduziert werden?

Das übergeordnete Ziel des Klimamobilitätsplans besteht darin, die Treibhausgasemissionen im Verkehr des Landkreises bis zum Jahr 2030 verglichen mit dem Jahr 2010 um 40 Prozent zu reduzieren. Hierfür wird es unter anderem notwendig sein, den Anteil des motorisierten Individualverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen im Landkreis zu reduzieren.

Woher stammen die Vorschläge für geeignete Maßnahmen, um den CO2-Ausstoß im Verkehr zu reduzieren?

Das Ergebnis der Ausarbeitung des Klimamobilitätsplans ist ein Maßnahmenkatalog, der Wege aufzeigt, den Treibhausgas-Ausstoß im Verkehr des Landkreises um 40 Prozent bis 2030 zu reduzieren. Dieser Katalog enthält Zielsetzungen, Maßnahmenbündel und Einzelmaßnahmen beinhalten, die zur Minderung des Treibhausgas-Ausstoßes beitragen. Die mehr als 1.000 Einzelmaßnahmen des Maßnahmenkatalogs stammen aus verschiedenen Quellen: beispielsweise aus bereits erarbeiteten Maßnahmen vorhandener Planwerke der Kreiskommunen, andernorts erfolgreich umgesetzten Konzepten, Vorschlägen seitens der Kommunalverwaltungen oder auch Anregungen aus der Öffentlichkeit. Sie wurden im digitalen Verkehrsmodell des Landkreises auf ihren möglichen Beitrag zur Verminderung des Treibhausgas-Ausstoßes untersucht und anschließend mit den beteiligten Kommunen, Fachplanern, Verbänden und der Öffentlichkeit diskutiert und ausgearbeitet. Alle Einzelmaßnahmen des Klimamobilitätsplans wurden explizit von den Projektkommunen in den Maßnahmenkatalog aufgenommen. 

Wie wird der Maßnahmenkatalog ausgearbeitet?

Als Grundlage für die Erstellung des Klimamobilitätsplans wurde ein detailliertes Verkehrsmodell des Landkreises erstellt. Maßnahmen, die auf die Verminderung der Treibhausgasemissionen im Verkehr abzielen, können darin bis zu einem gewissen Detailgrad simuliert werden. So wird sichtbar, ob die Maßnahmen bei Umsetzung einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehr des Landkreises leisten. Dieser Beitrag zur CO2-Reduktion war eine Voraussetzung für die Aufnahme der Maßnahmen in den Maßnahmenkatalog. Die Beiträge aller Maßnahmen zur Verminderung der Treibhausgasemissionen kommen in ihrer Summe auf 40,7 Prozent und erfüllen somit das 40 Prozent-Ziel.

In enger Zusammenarbeit mit den teilnehmenden Kreiskommunen, Verkehrs-Stakeholdern und der Öffentlichkeit wurden die entworfenen Maßnahmen in mehreren Zyklen diskutiert und ausgearbeitet. So wurde ein vorläufiger Maßnahmenkatalog entworfen. Dieser Entwurf wurde im Sommer 2024 online von der Öffentlichkeit kommentiert und bewertet. Die finale Version des Maßnahmenkatalogs wurde maßgeblich von den Mitgliedern des Kommunalen Plenums bestimmt, da die Verantwortung für die letztliche Umsetzung der Maßnahmen bei den Kommunen liegt.

Wie sehr wurden wissenschaftliche und erfolgreich erprobte Konzepte (beispielsweise das stadtnavi aus Herrenberg) in den Klimamobilitätsplan integriert?

Die Entwicklung der Maßnahmen des Klimamobilitätsplans orientierte sich einerseits an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und zum anderen an erfolgreich erprobten und umgesetzten Konzepten. Dabei wurde überprüft, welche Konzepte erfolgsversprechend sind, um von ihnen zu lernen und sie im Landkreis Ludwigsburg möglicherweise umzusetzen.        

Projekte wie beispielsweise das intermodale Tool stadtnavi aus Herrenberg sind somit auch für den Landkreis Ludwigsburg denkbar. Das stadtnavi wird bereits in der Stadt Ludwigsburg umgesetzt und kann theoretisch auf weitere Kommunen übertragen werden.

Wurde bezüglich des Klimamobilitätsplans mit Klimawissenschaftler:innen zusammengearbeitet?

Nein, die Ausarbeitung des Klimamobilitätsplans erfolgte ohne die explizite Zusammenarbeit mit Klimawissenschaftler:innen. Der Klimamobilitätsplan verfolgt das Ziel der Verminderung der Treibhausgas-Emissionen im Landkreis um 40 Prozent bis zum Jahr 2030, verglichen mit dem Jahr 2010. Durch ein detailliertes Verkehrsmodell der Region wird ersichtlich, welche Maßnahmen zum Erreichen dieses Ziels umgesetzt werden müssen.

Welche Maßnahmen wurden in den Klimamobilitätsplan aufgenommen werden?

Die Entwicklung der konkreten Einzelmaßnahmen erfolgte in Zusammenarbeit zwischen den teilnehmenden Kreiskommunen und der Kreisverwaltung. Hierbei floss der Input aus den Beteiligungsveranstaltungen mit der Öffentlichkeit und Interessensgruppen des Landkreises mit ein.

Das Ziel des Klimamobilitätsplans ist sehr ambitioniert. Um es zu erreichen, müssen viele verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden, weshalb sich die Projektkommunen mit allen realistisch denkbaren Maßnahmen auseinandersetzten.

Um den Ausstoß an Treibhausgasen im Verkehr des Landkreises zu verringern, enthält der Klimamobilitätsplan verschiedene sogenannte Pull-Maßnahmen und Push-Maßnahmen. Pull- und Push-Maßnahmen werden umgangssprachlich auch als „Zuckerbrot und Peitsche“ bezeichnet. Der Maßnahmenkatalog des Klimamobilitätsplans wird im Anschluss an seinen Beschluss im Kreistag auf der Website des Landratsamts veröffentlicht. 

Was sind Pull-Maßnahmen und welche Rolle spielen sie im Klimamobilitätsplan?

Laut dem Klimaschutzkonzept des Landkreises Ludwigsburg werden fast 95 Prozent des CO2-Ausstoßes im Verkehr des Landkreises durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) verursacht. Pull-Maßnahmen („Zuckerbrot“) zielen in diesem Zusammenhang darauf ab, Personen, die den MIV nutzen, zum Umstieg auf klimafreundlichere Mobilitätsformen zu bewegen, indem die Attraktivität von klimafreundlichen Alternativen gesteigert wird.

Pull-Maßnahmen, die die Verringerung des Anteils des MIV am Gesamtverkehr des Landkreises und somit auch dessen Treibhausgas-Ausstoßes verfolgen, werden im Klimamobilitätsplan auftauchen. Die konkreten Maßnahmen stehen jedoch noch nicht fest.

Was sind Push-Maßnahmen und welche Rolle spielen sie im Klimamobilitätsplan?

Laut dem Klimaschutzkonzept des Landkreises Ludwigsburg werden fast 95 Prozent des CO2-Ausstoßs im Verkehr des Landkreises durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) verursacht. Während Pull-Maßnahmen („Zuckerbrot“) die Attraktivitätssteigerung von klimafreundlichen Mobilitätsformen verfolgen, beabsichtigen Push-Maßnahmen („Peitsche“), die Attraktivität der Nutzung des eigenen Autos mit Verbrennungsmotor gezielt zu verringern. Durch einen erschwerten Gebrauch bzw. verringerte Freiheiten in der Nutzung des (eigenen) Autos und höhere damit verbundene Kosten soll der Umstieg auf klimafreundlichere Mobilitätsformen angeregt werden.     

Durch die Verringerung des Anteils des MIV am Gesamtverkehr des Landkreises reduzieren Push-Maßnahmen somit auch dessen Treibhausgas-Ausstoß.

Welche Push-Maßnahmen wurden bereits im Landkreis umgesetzt?

Im Landkreis Ludwigsburg wurden bereits mehrere Arten von Push-Maßnahmen im Verkehr umgesetzt. Beispielsweise wurden die regionalen Umweltzonen 'Ludwigsburg' und 'Leonberg/Hemmingen und Umgebung' eingerichtet sowie unter anderem in Ludwigsburg, Gerlingen und Bietigheim-Bissingen zu Zwecken der Lärmreduktion die Geschwindigkeit innerorts auf 40 km/h begrenzt. Konzepte des Bewohnerparkens bestehen beispielsweise in Besigheim, Ludwigsburg und Kornwestheim. In der Stadt Ludwigsburg wurden darüber hinaus Parkplätze zur Einrichtung einer Fahrradstraße aufgehoben und Fahrspuren in eine Busspur umgewandelt.

Wie wurde die Erstellung des Klimamobilitätsplans gefördert?

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg unterstützte den Landkreis Ludwigsburg finanziell bei der Erstellung des Klimamobilitätsplans. Die Personalstelle des Projektmanagements Klimamobilitätsplan in der Kreisverwaltung wurde über die Projektdauer bis einschließlich Juni 2024 zu 50 Prozent vom Ministerium gefördert. Die in Rechnung gestellten Sachkosten der beauftragten Büros PTV Transport Consult GmbH und ifok GmbH förderte das Ministerium zu 80 Prozent. Die restlichen Kosten trug der Landkreis.

Für die teilnehmenden Kreiskommunen kommen wurden durch die Ausarbeitung des Klimamobilitätsplans keine Extrakosten verursacht. Sie wandten ihre eigenen zeitlichen und personellen Ressourcen auf, um sich am Prozess zu beteiligen.

Welche Maßnahmen können durch den Klimamobilitätsplan gefördert werden und wie werden diese finanziert?

Neben der Erstellung des Klimamobilitätsplans unterstützt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg die am Projekt teilnehmenden Kommunen bei der Umsetzung der Maßnahmen des Klimamobilitätsplans finanziell. Über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) kann die Umsetzung von in einen Klimamobilitätsplan aufgenommenen Maßnahmen mit 75 Prozent statt mit 50 Prozent gefördert werden. Diese erhöhte Förderquote wird als "Klimabonus" bezeichnet.

Die erhöhte Förderquote beschränkt sich auf sogenannte investive Maßnahmen. Darunter versteht man Maßnahmen, in denen Anschaffungen oder bauliche Aktivitäten enthalten sind, beispielsweise der Bau eines Radwegs, die Einrichtung einer Busspur oder der Ausbau von öffentlich zugänglichen Ladesäulen.

Wird das für Verwaltungspersonal zur Verfügung stehende Budget durch den Klimamobilitätsplan angepasst?

Nein. Das Budget für Verwaltungspersonal wird nicht über den Klimamobilitätsplan gefördert.

Wie kann ich mich an der Ausarbeitung des Klimamobilitätsplans beteiligen?

Mit der mehrwöchigen Online-Umfrage im Juli 2024 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit an der inhaltlichen Ausarbeitung des Klimamobilitätsplans abgeschlossen. Die weitere Erarbeitung und Fertigstellung des Klimamobilitätsplans erfolgt in Zusammenarbeit zwischen den Projektkommunen und der Kreisverwaltung. Das finale Dokument des Plans soll im Frühjahr 2025 veröffentlicht werden.

Informationen zu vergangenen und anstehenden Beteiligungsveranstaltungen zum Klimamobilitätsplan finden Sie hier.

Wo erfahre ich die Termine zur Beteiligung am Klimamobilitätsplan?

Die Internetseite www.landkreis-ludwigsburg.de/klimamobilitaetsplan ist die zentrale Anlaufstelle für Informationen zum Klimamobilitätsplan. Aktuelle Informationen zum Projekt werden laufend auf dieser Website veröffentlicht.         

Rechtzeitig für die oben genannten Beteiligungsmöglichkeiten werden die jeweiligen Termine und Veranstaltungsorte bekanntgegeben. Diese Informationen versenden wir außerdem an die Printmedien und kommunalen Amtsblätter im Landkreis.

Darüber hinaus können Sie sich auf der oben angeführten Website und den Social-Media-Kanälen der Kreisverwaltung informieren. Bei Fragen können Sie sich zudem an den Projektmanager Klimamobilitätsplan, Herrn Lukas Göppner (lukas.goeppner[at]landkreis-ludwigsburg.de) wenden. 

Letztendlich entscheidet die Politik über die Maßnahmen des Klimamobilitätsplans. Warum sollte ich mich an seiner Erstellung beteiligen?

Für die Politik ist es wichtig zu wissen, was die Bürger:innen möchten. Hierfür spielen Ihre inhaltlichen Anregungen eine wichtige Rolle. Sie sind die Expert:innen Ihres Alltags und Ihre Erfahrungen sind eine wichtige Grundlage des Klimamobilitätsplans.

Mit der Erstellung des Klimamobilitätsplans wird Demokratie gelebt und Sie werden gehört. In der Summe führt das zu einem besseren Ergebnis. Wir sind deshalb auf Ihre Mitwirkung bei der Erstellung des Klimamobilitätsplans angewiesen!

Können die Teilnehmenden der öffentlichen Beteiligungsveranstaltungen nicht per Los bestimmt werden?

Es gibt unterschiedliche Ansätze der Bürger:innenbeteiligung. Beim Klimamobilitätsplan sollen möglichst viele Menschen aus unterschiedlichen Ortschaften und mit ganz vielfältigen Hintergründen motiviert werden teilzunehmen. Alle Interessierten können sich über die vor-Ort Veranstaltungen und die Online-Beteiligung einbringen. Eine Auswahl per Los bedeutet, dass nur diejenigen sich beteiligen können, die über ein Losverfahren ermittelt werden. Das kann in vielen Fällen eine gute Alternative oder auch Ergänzung sein. Für den Klimamobilitätsplan des Landkreises Ludwigsburg ist es aber wichtiger, dass sich wirklich alle Interessierten beteiligen können.

Bringen Sie sich deshalb ein, indem Sie teilnehmen und anderen von den Beteiligungsverfahren erzählen. Je mehr Perspektiven eingebracht werden, desto besser wird der Klimamobilitätsplan.

Bis zum Jahr 2030 ist nicht mehr viel Zeit. Wann werden die ersten Maßnahmen umgesetzt?

Viele Einzelmaßnahmen werden in den Kommunen schon heute verwirklicht. Der Klimamobilitätsplan ist eine Chance, diese Einzelmaßnahmen zu bündeln und gemeinsam zu betrachten.

Spätestens nach der Verabschiedung des Klimamobilitätsplans (voraussichtlich im Juli 2025) können die in ihm aufgenommenen Maßnahmen umgesetzt werden. Um zur Verminderung der Treibhausgas-Emissionen bis 2030 beizutragen, müssen sie so bald wie möglich, spätestens aber bis Ende des Jahres 2029 realisiert werden.

Sind Zwischenziele auf dem Weg zum 40 Prozent-Ziel definiert?

Nein, auf dem Weg zum 40 Prozent-Ziel sind keine Zwischenziele definiert. Das 40 Prozent-Ziel soll bis zum Jahr 2030 erreicht werden.

Wie soll die Umsetzung der Maßnahmen des Klimamobilitätsplans verfolgt werden?

Der Klimamobilitätsplan verfügt auch über ein Monitoring- und Evaluationskonzept. Hierbei werden die erreichten CO2-Reduzierungen geprüft.

Wie kann sichergestellt werden, dass die Maßnahmen die Zustimmung der Gemeinderäte erhalten und umgesetzt werden?

Die Frage, ob und welche der in den Klimamobilitätsplan aufgenommenen Maßnahmen letztendlich umgesetzt werden, fällt unter die Entscheidungshoheit der jeweils betroffenen Kommunen.

Die Kommunen beteiligten sich aus eigener Initiative an der Ausarbeitung des Klimamobilitätsplans. Sie sehen die Notwendigkeit einer klimafreundlicheren Umgestaltung der Mobilität im Landkreis und werden im Rahmen ihrer spezifischen Bedürfnisse und finanziellen Möglichkeiten so viele Maßnahmen wie möglich verwirklichen.

Mit der erhöhten Förderquote des "Klimabonus" hat das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hierfür einen gewichtigen finanziellen Anreiz geschaffen.                                                    

Wie wird mit (verkehrs-)politischen und gesellschaftlichen Prozessen umgegangen, die den Erfolg des Klimamobilitätsplans beeinflussen können?

Viele gesellschaftliche und politische Prozesse können sich auf die Erreichung des 40 Prozent-Ziels im Landkreis auswirken. Sie können unter anderem verkehrspolitischer (Deutschlandticket, allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen, Anpassung der Straßenverkehrsordnung) oder städtebaulicher Art (preiswerter Wohnraum zur Vermeidung von Verkehr, Konzept „Stadt der kurzen Wege“) sein.

Der Klimamobilitätsplan hat keinen direkten Einfluss auf Entwicklungen, für die andere politische Ebenen zuständig sind. Mittels des Klimamobilitätsplans und dessen Erkenntnissen können jedoch Anforderungen an die Landes- und Bundespolitik sichtbar werden. Eine Aufgabe des Klimamobilitätsplans ist es auch, auf förderliche Rahmenbedingungen hinzuwirken.

Wie werden die Anteile von Rad- und Fußverkehr am Gesamtverkehr gemessen?

Die Anteile des Rad- und Fußverkehrs werden gezählt, zum Beispiel durch Zählstellen. Zudem kann das Verkehrsmodell hier wichtige Auskünfte geben. Grundlage für das Modell ist eine repräsentative Haushaltsbefragung, welche Wege mit welchen Verkehrsmitteln durchgeführt werden. Hier kann sichtbar werden, wie sich beispielsweise der Ausbau von Rad-Infrastruktur auf die Zusammensetzung des Verkehrsaufkommens aus den verschiedenen Verkehrsmitteln (Modal Split) auswirkt.

Wie können mehr Personen zur Nutzung von ÖPNV und Fahrrad bewegt werden?

Der Ausbau von Infrastruktur hat insgesamt einen hohen Stellenwert, insbesondere für den ÖPNV und Radverkehr. Die geeignete Infrastruktur ist die Voraussetzung zur Nutzung dieser Mobilitätsformen. Maßnahmen in diesem Bereich werden von der erhöhten Förderquote ("Klimabonus") profitieren.

Auch der Güterverkehr trägt zu den Treibhausgas-Emissionen im Landkreis bei. Wie kann dieser durch den Klimamobilitätsplan reduziert werden?

Das Thema Güterverkehr wird im Klimamobilitätsplan behandelt. Innerstädtisch ist dies ein wichtiges Thema, wenn es um die sogenannte letzte Meile geht. Hier beschäftigt man sich auch mit Verlagerungen auf das Lastenrad oder elektrifizierte Verkehre. Denkbar ist beispielsweise auch die Einrichtung von Lieferzonen.

Gibt es eine zentrale Plattform, die Mobilitäts- und Verkehrsprobleme im Rad- und Fußverkehr des Landkreises erfasst?

Aktuell existiert keine zentrale Plattform für alle Mobilitätsformen.

Im Bereich Radverkehr kommt es darauf an, wo der Radweg verläuft, beispielsweise innerhalb einer Kommune oder zwischen zwei Kommunen. Nähere Informationen gibt es auf der Website https://www.landkreis-ludwigsburg.de/de/verkehr-sicherheit-ordnung/radverkehr/  des Landkreises. Dort finden Sie die Ansprechpersonen der Kommunen. Probleme können dort auch den Radverkehrsbeauftragten der Kreisverwaltung gemeldet werden, die die Informationen entsprechend weiterleiten.

Für den Fußverkehr sind grundsätzlich die Kommunen zuständig. An diese können sich Bürger:innen jederzeit direkt mit Hinweisen wenden. 

Wie wurden Industrie und Handel am Klimamobilitätsplan beteiligt?

Die Expertise und die Bedürfnisse von Industrie und Handel sind wichtig für die Erarbeitung der Maßnahmen des Klimamobilitätsplans. Daher wurden Vertretungen aus Industrie und Handel, wie auch Umwelt- und Mobilitätsverbände, im Rahmen von Workshops in die Erstellung des Klimamobilitätsplans einbezogen.

Bei weiteren Fragen und Anregungen steht Ihnen gern Herr Göppner als Projektmanager Klimamobilitätsplan zur Verfügung.       

Kontakt

Fachbereich Kreisentwicklung, Klimaschutz, Mobilität und Tourismus

Hindenburgstraße 46
Postadresse: Hindenburgstraße 40
71638 Ludwigsburg

Herr Göppner
Klimamobilitätsplan
Tel. 07141 144-42602

Nachhaltige Mobilität