Tierschutz
Im Landkreis Ludwigsburg
Zweck des Tierschutzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Behördlicher Tierschutz
Der Fachbereich ist, von wenigen Ausnahmen (z.B. Tierversuche) abgesehen, für die Durchführung des Tierschutzrechtes zuständig.
Wir überprüfen Tierhaltungen und treffen die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen.
Daneben unterliegen zahlreiche Tätigkeiten mit Wirbeltieren einem Erlaubnisvorbehalt, um im Vorfeld eine tierschutzgerechte Haltung von Tieren sicher zu stellen.
Ferner erteilen wir Sachkundenachweise/Zulassungen für das Schlachten und Transportieren von Tieren. Als Bußgeldbehörde ahnden wir tierschutzwidriges Verhalten, sofern es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Wildlebende Tiere
Wildlebende Tiere werden primär durch Bestimmungen des Naturschutzrechts geschützt. Hier steht jedoch die Erhaltung der biologischen Vielfalt und nicht die Vermeidung von Schmerzen und Leiden im Vordergrund. Werden artgeschützte Tiere in menschlicher Obhut gehalten, sind sowohl die Bestimmungen des Arten- wie auch des Tierschutzes zu beachten.
Immer mehr Wildtiere drängen in die Innenstädte. Fuchs, Marder, Waschbär oder Wildtaube gewöhnen sich auf der Suche nach Nahrung und Unterschlupf zunehmend an den Menschen. Nicht jeder weiß aber, wie mit Wildtieren umzugehen ist. Der Wildtierbeauftragte (Durchwahl 42349) steht Bürgern und öffentlichen Stellen für Fragen zur Verfügung.
Sonstige Gutachten und Empfehlungen zur Haltung von Tieren
- Merkblätter der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V.
- Empfehlungen des Landestierschutzbeirates des Landes Baden-Württemberg
- Empfehlungen des Tierschutzdienstes des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Tierschutzleitlinie für die Milchkuhhaltung
- Empfehlungen für die ganzjährige Weidehaltung von Schafen
- Empfehlungen zur Freilandhaltung von Pferden
- Tierschutzrelevante Mindestanforderungen an die Putenmast - Empfehlungen des Landesbeauftragten für den Tierschutz des Landes Niedersachsen für die Haltung von Eseln
- Hygienische Qualität von Tränkewasser (BMEL)