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Tierkennzeichnung und -registrierung

Im Landkreis Ludwigsburg

Folgende Tierhaltungen sind dem Landratsamt, Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, mit den nebenstehenden Formularen anzuzeigen:

Landtiere:
Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel, Gehegewild, Kameliden, sonstige Klauentiere, Bienen (Artikel 93 VO 2016/429 (AHL))

Wassertiere:
Fische, Krebstiere, Weichtiere z.B. Muscheln (Artikel 173 / 181 VO EU 216/429 (AHL))

Die Anzeige ist erforderlich, damit das Landratsamt im Seuchenfall schnell und effektiv die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen einleiten und überwachen kann. Da die Anzeige der Tierhaltung im öffentlichen Interesse liegt, ist diese gebührenfrei. Weitere rechtliche Prüfungen sind mit der Anzeige nicht verbunden. Bitte beachten Sie auch die Vorschriften des Naturschutzes, des Baurechtes und die Vorschriften der Landwirtschaft.

Für welche Tierarten Beiträge von der Tierseuchenkasse erhoben werden, sind der Homepage der Tierseuchenkasse zu entnehmen.

Bitte beachten Sie, dass wenn Sie tierische Produkte als Lebensmittel vermarkten (z.B. Honig, Eier, Fleisch), Sie der Lebensmittelkontrolle unterliegen und Sie sich daher in der Regel als Lebensmittelunternehmer registrieren lassen müssen.

Vergessener PIN

Sofern Sie Ihren PIN für das EDV-Verfahren HI-Tier vergessen haben oder noch nie einen hatten, können Sie hier einen neuen beantragen. Voraussetzung für den Zugang zu HI-Tier ist eine gültige Registrierung als Tierhalter.

Weiterführende Links

Landesverband Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (LKV) stellt Kennzeichnungsmittel (z.B. Ohrmarken) für Rinder, Schweine, Ziegen und Schafe bereit. Voraussetzung ist, dass die Tierhaltung durch den Fachbereich registriert wurde.

Der LKV nimmt auch die durch die Viehverkehrsverordnung vorgeschriebenen Bewegungs- und Stichtagsmeldungen entgegen.