BVD
Veterinärwesen
Informationen für Rinderhalter
Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat ganz Baden-Württemberg als frei von der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) anerkannt. Der Status ‚frei von BVD‘ ist von großer Bedeutung, um den bisherigen Bekämpfungserfolg im Land und das Tiergesundheitsniveau bei der BVD zu gewährleisten. Damit gilt es auch die erneute Einschleppung dieser verlustreichen und wirtschaftlich bedeutenden Tierseuche in Rinderbestände des Landes zu verhindern.
Damit der Status BVD-frei für einen Betrieb aufrecht erhalten werden kann, müssen alle Kälber bis spätestens 20 Tage nach der Geburt mittels einer Ohrstanze getestet werden. Auch dürfen in einen freien Betrieb nur freie Tiere aus freien Beständen eingestallt werden.
Bei Betrieben, diediesen Status verlieren, bedeutet dies, dass Tiere, die an andere freie Betriebe verkauft werden sollen, zuerst getestet werden müssen. Tiere aus freien Betrieben können ohne Untersuchung gehandelt werden.
Daher unsere Bitte an die Rinderhalter im Landkreis: ziehen Sie die Ohrmarke, durch welche Sie die Ohrstanzprobe gewinnen, möglichst früh ein (Kalb muss sowieso innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden) und schicken Sie die Probe sofort ans STUA Aulendorf. Warten Sie mit dem Versand nicht, bis einige Proben zusammen kommen!
Sollte es passieren, dass beim Einziehen der Ohrmarke keine Ohrstanzprobe gewonnen wird (Leerprobe), dann informiert Sie das STUA per Post, dass noch eine Probe (grüne Ohrmarke) gezogen werden muss.
Bitte besorgen Sie sich vorsorglich beim LKV ein paar grüne Ohrmarken, damit Sie im Falle einer Leerprobe sofort durch Einziehen der grünen Ohrmarke nachbeproben können.
Sie müssen berücksichtigen, dass im Falle einer Leerprobe der Versand der Proben und des Briefes sowie die Untersuchung der Nachprobe einige Tage in Anspruch nehmen und 20 Tage schnell vergehen können.
Nichts wäre ärgerlicher als durch ein unnötiges Versäumnis seinen Status zu verlieren.