Prostituiertenschutzgesetz
Anmeldebescheinigungen und Beratungen
Gesundheitliche Beratung
Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) vollständig in Kraft getreten. Demnach müssen alle Personen, die in der Prostitution tätig werden wollen, vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. In der Regel werden zwei Termine benötigt, einen für die gesundheitliche Beratung und einen weiteren für die Anmeldung/Sozialberatung. Vom Gesundheitsamt erhalten Sie dann die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung. Diese Beratung stellt sicher, dass alle Prostituierten Zugang zu Informationen aus dem Gesundheitsschutz erhalten, und die Möglichkeit haben einen erweiterten Beratungsbedarf in Anspruch zu nehmen.
Anmeldebescheinigungen und Beratungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz ab 01. Juli 2017
Terminvereinbarung zwingend erforderlich!
Melden Sie sich bitte unter 07141 144 42133 oder 07141 144 43239,
Die gesundheitliche Beratung führen wir im Gesundheitsdezernat, Hindenburgstr. 20/1 durch.
Sozial-und Informationsgespräch sowie das Ausstellen der Anmeldebescheinigung erfolgt im Landratsamt, Hindenburgstr. 46.
Weitere Informationen zur Sozialberatung und zur Anmeldebescheinigung erhalten Sie hier.
Wir sind bestrebt die Termine so zu koordinieren, dass beide Beratungen unmittelbar aufeinander folgen.