Prostituiertenschutzgesetz
Anmeldebescheinigungen und Beratungen
Gesundheitliche Beratung
Wer als Prostituierte oder Prostituierter arbeiten möchte, muss eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Diese stellt sicher, dass alle Prostituierten Zugang zu wesentlichen Informationen zum Gesundheitsschutz erhalten. Es handelt sich nicht um eine Untersuchung, sondern um ein beratendes Gespräch. Über die Beratung stellen wir eine Bescheinigung aus, die der Anmeldebehörde bei der Anmeldung und bei Verlängerungen als Nachweis vorzulegen ist.
Anmeldebescheinigungen und Beratungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz ab 2019
Terminvereinbarung zwingend erforderlich!
Melden Sie sich bitte unter 07141 144 42133 oder Tel. 07141 144 40627,
oder persönlich während der Servicezeiten im Landratsamt, Hindenburgstr. 30, Ebene 1, Raum 130 und/oder Gesundheitsdezernat, Hindenburgstr. 20/1, EG, Zimmer E10.
Die gesundheitliche Beratung führen wir im Gesundheitsdezernat, Hindenburgstr. 20/1 durch.
Sozial-und Informationsgespräch sowie das Ausstellen der Anmeldebescheinigung erfolgt im Landratsamt, Hindenburgstr. 30.
Weitere Informationen zur Sozialberatung und zur Anmeldebescheinigung erhalten Sie hier.
Wir sind bestrebt die Termine so zu koordinieren, dass beide Beratungen unmittelbar aufeinander folgen.