Jagdrecht
Sicherheit & Ordnung
Zuständige Stelle
Für die Erteilung des Jagdscheins ist die untere Jagdbehörde, Landratsamt Ludwigsburg, Geschäftsteil Kreispolizeiangelegenheiten, zuständig.
Folgende Jagdscheinarten können ausgestellt werden:
- Jahresjagdschein (ein oder drei Jagdjahre)
- Tagesjagdschein (14 aufeinanderfolgende Tage)
- Jugendjagdschein (ein Jagdjahr)
- Falkner- und Ausländerjagdscheine
Ab sofort gibt es die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung. Hier können Sie einen Termin für Ihre gewünschte Leistung buchen.
Erforderliche Unterlagen
Beim Erstantrag:
- Sachkundenachweis (Prüfungszeugnis der Jägerprüfung)
- Personalausweis
- Ein Lichtbild
- Versicherungsnachweis für die Dauer der beantragten Gültigkeit des Jagdscheines
- Antrag: Persönlich
Bei Fragen zu der Ersterteilung eines Jagdscheins steht Ihnen Herr Schrade gerne zur Verfügung.
Beim Verlängerungsantrag:
- Jagdschein
- Versicherungsnachweis für die Dauer der beantragten Gültigkeit des Jagdscheines
- Antrag Persönlich oder per Post
Erforderliche Unterlagen zum Download
- Antrag auf Erteilung / Verlängerung / Zweitschrift eines Jagdscheins Dateityp: PDF , Dateigröße: 872.35 KB
- Antrag auf Anerkennung als Wildschadensschätzer Dateityp: PDF , Dateigröße: 38.47 KB
- Liste Wildschadensschätzer Stand 17.09.2025 Dateityp: PDF , Dateigröße: 9.79 KB
- Antrag auf Anerkennung als Wildtierschützer Dateityp: PDF , Dateigröße: 94.35 KB
- Streckenliste JWMG inkl. Jungfüchse Dateityp: PDF , Dateigröße: 152.38 KB
- Antrag auf Anerkennung als Stadtjäger Dateityp: PDF , Dateigröße: 18.48 KB