Veranstaltungen des Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Herzlich Willkommen in unserem Veranstaltungsbereich des Fachbereich 40 - Kinder, Jugend und Familie.
Hier oder durch Klicken des Logos werden Sie auf unsere Veranstaltungsseite geführt. Dort finden Sie fortlaufend alle Veranstaltungen unserer Abteilungen mit allen Informationen, Hinweisen und den Anmeldemöglichkeiten zu den Veranstaltungen. Neben Informationen finden Sie auch viele weitere Features wie beispielsweise Downloadmöglichkeiten, Newsletter-Anmeldung und die FAQs mit allen Antworten rund zum Tool und Ablauf.
FAQs
Anmeldung
Eine Anmeldung ist ganz einfach. Folgende Möglichkeit haben Sie:
- online über diese Internetseite
Sie erhalten nach Ihrer Online-Anmeldung eine Browser- und eine E-Mail-Sendebestätigung. Sollte eine E-Mail-Sendebestätigung ausbleiben, kontaktieren Sie uns bitte.
Nach Ende des Anmeldeschlusses erhalten Sie eine verbindliche Antwort-E-Mail mit einer Zu- bzw. Absage.
Man unterscheidet zwischen 1. Halbjahr und 2. Halbjahr.
Das 1. Halbjahr ist von Januar bis Juli. Die Anmeldephase beginnt in der Regel im November und geht bis Ende Dezember des Vorjahres.
Das 2. Halbjahr ist von September bis Dezember. Die Anmeldephase beginnt in der Regel im Mai und geht bis Ende Juni des gleichen Jahres.
Sie erkennen die genauen Zeitfenster direkt bei der Veranstaltung unter den Begriffen "Anmeldebeginn" und "Anmeldeschluss".
Je nach Bereich und Art der Veranstaltung kann es eine Warteliste geben.
Im Bereich der § 8a SGB VIII - Schulungen führen wir keine Warteliste. Das heißt, Sie können sich jederzeit bis zum Ende der Anmeldephase anmelden, auch wenn es das System "Anmeldung auf Warteliste" nennt. Wir prüfen am Ende der Anmeldephase die Anmeldungen und teilen den Einrichtungen gerecht Plätze zu. Sie erhalten in jedem Fall per Mail eine Zu- oder Absage.
Sobald Ihre Anmeldung in unserem System verarbeitet wurde, erhalten Sie eine Zu- oder Absage per E-Mail, frühestens jedoch nach Ende des Anmeldeschlusses.
Im Bereich der § 8a SGB VIII - Schulungen geschieht dies nach dem Ende der Anmeldephase. Wir prüfen dann die eingegangen Anmeldungen und weisen den Einrichtungen Plätze zu. Sie erhalten nach der Zuweisung der Plätze eine Zu- oder Absage per E-Mail. Bis dahin bitten wir um Geduld und von Nachfragen abzusehen.
Als öffentlicher Jugendhilfeträger wollen wir Ihre Fachkräfte bei der Erfüllung des gesetzlichen Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung durch die Fortbildungsangebote unterstützen. Das dort erworbene Wissen tragen die Teilnehmenden als Multiplikatoren in die Teams.
Gleichzeitig halten wir es für wichtig, dass auch innerhalb der Einrichtungen zu diesem Thema geschult wird, sodass in den Teams fachliche Haltungen und Handlungssicherheit entstehen können.
Die Zusagen bei den Grundlagen zum § 8a SGB VIII dürfen zudem als Platzzusagen für Ihre Einrichtung verstanden werden und sind personenungebunden.
Wir verstehen unsere § 8a SGB VIII – Schulungen als Multiplikatoren-Schulungen. Uns ist es wichtig, im Landkreis im Kinderschutz mit einer Sprache zu sprechen, weshalb wir diese kostenfreien Schulungen auch als ergänzendes Angebot verstehen und anbieten.
Allerdings haben wir keine Kapazitäten und Mittel, um alle Fachkräfte im Landkreis zu schulen. Von daher dürfen aus jeder Einrichtung Multiplikatoren bei unseren Schulungen teilnehmen und ihr Wissen in die Teams tragen.
Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir pro Ausschreibungszeitraum jeder Einrichtung max. 1 Seminarplatz für gleiche Veranstaltungen anbieten können.
Abmeldung
Sie können ohne Angabe von Gründen in Textform per E-Mail widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Bitte beachten Sie im Bereich der § 8a SGB VIII - Schulungen grundsätzlich, dass Zusagen bei den Grundlagenseminaren als Platzzusage für Ihre Einrichtung verstanden werden darf und nicht personengebunden ist. Das heißt, dass eine Abmeldung nur dann notwendig ist, wenn niemand aus der Einrichtung daran teilnehmen sollte. Bei der Teilnahme an den Aufbauseminaren sind die Grundlagen zum § 8a SGB VIII Voraussetzung.