Inklusion bedeutet: Alle gehören dazu. Gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist es, überall barrierefreie Strukturen zu schaffen, damit diese Teilhabe möglich wird.
Dieser Wegweiser gibt Hinweise auf vorhandene Einrichtungen und Kontaktstellen, die Menschen mit Behinderung im Leben und mit Ihrem Handicap unterstützen können.
Dieser Wegweiser gibt Hinweise auf vorhandene Einrichtungen und Kontaktstellen, die Menschen mit psychischer Erkrankung im Leben und mit Ihrem Handicap unterstützen können.
Sozialdienst EMiL und Leistungen zur Teilhabe
Im Landkreis gibt es einen Fahrdienst für behinderte Menschen zum „Nulltarif“. Dadurch soll schwerstbehinderten Menschen, die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglicht werden.
Für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, für Blinde und für besondere Gruppen von Schwerbehinderten können Parkerleichterungen erteilt werden.
Das Schwerbehindertenrecht umfasst alle rechtlichen Regeln, die die Rechtsverhältnisse von Schwerbehinderten in Deutschland betreffen.