Wer Letztverbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbietet oder verkauft, hat den Endpreis anzugeben. Dem Verbraucher soll es so ermöglicht werden, Preise einfach miteinander vergleichen zu können.
In Baden-Württemberg sind die Stadt- und Landkreise für die Durchführung der Preisangabenverordnung zuständig. Im Landratsamt Ludwigsburg ist diese Aufgabe je nach Art des angebotenen Produktes/Dienstleistung auf die Fachbereiche Gewerbeaufsicht, Recht und Ordnung sowie Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung verteilt.
Name | Telefonnummer |
Frau Stolz | 07141 144-41453 |
Frau Dauer | 07141 144-41459 |
Telefax an den Geschäftsteil: 07141 144-59313
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Telefon: 07141 - 144 - 2031
Telefax: 07141 - 144 - 59937
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