Für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, für Blinde und für besondere Gruppen von Schwerbehinderten können von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Parkerleichterungen erteilt werden.
Das Landratsamt Ludwigsburg erteilt die Park-Erleichterungen für die Bürger der Städte und Gemeinden: