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Gebühren

Auszug aus dem Gebührenverzeichnis des Gesundheitsamtes

Rechtsgrundlage

Die Rechtsverordnung des Landratsamtes Ludwigsburg über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde (Gebührenverordnung) vom 13.12.2024, in Kraft getreten am 01.01.2025.

Art der GebührenBetrag
Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
Geb.Verz.Nr.: 41.40.09
34,00 EUR
Amtsärztliche Bescheinigung
Geb.Verz.Nr.: 41.40.07
50,00 EUR
Amtsärztliche Untersuchung auf Prüfungsfähigkeit
Geb.Verz.Nr. 41.40.07
78,00 EUR
Amtsärztliche Untersuchung auf Schulfähigkeit
Geb.Verz.Nr. 41.40.07
87,00 EUR
Tbc-Antikörpertest mittels Bluttest
Geb.Verz.Nr.: 41.40.10
54,00 EUR
Sichtvermerk
Geb.Verz.Nr.: 41.40.07
13,00 EUR
Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln (Beglaubigungen)
Geb.Verz.Nr.: 41.40.07
17,00 EUR
Abschrift der Belehrung
Geb.Verz.Nr.: 41.40.09
12,00 EUR