Für den Landkreis Ludwigsburg bedeutet dies, dass die am vergangenen Sonntag in Kraft getretenen Ausgangssperren für Nichtimmunisierte nicht mehr gelten, da die Inzidenz in den fünf vorausgegangenen Tagen unter 1.500 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner lag.
In Restaurants, Museen und beim Sport gilt jetzt nur noch die 2G-Regel. Bei Friseuren und Barbershops muss von nichtimmunisierten Personen künftig kein negativer PCR-Test mehr vorgezeigt werden: Ein negativer Antigen-Schnelltest reicht aus.
Für private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen gilt: Ein Haushalt kann sich mit bis zu zwei weiteren Personen aus einem weiteren Haushalt treffen. Immunisierte Personen, Personen bis einschließlich 13 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung besteht, zählen nicht dazu. Paare, die nicht zusammen leben, zählen als ein Haushalt.
Zudem wurde die FFP-2-Maskenpflicht nunmehr auf den öffentlichen Personenverkehr ausgedehnt. Diese gilt für Fahrgäste ab 18 Jahren.