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Zulassung

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs aus dem In- oder Ausland

Notwendige Unterlagen

Allgemeine notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis
    • Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters (eine Fotokopie ist ausreichend). Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer aus 7 Zeichen)

Notwendige Unterlagen für eine Vollmacht:

Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt (eine Vollmacht per Fax ist ausreichend). Ausweispapier des Beauftragten ist erforderlich.

In der schriftlichen Vollmacht muss vermerkt sein, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über mögliche rückständige Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen sowie über offene Kraftfahrzeugsteuerrückstände bzw. Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer unterrichten darf.

Die Zulassung kann erst nach dem Bezahlen der rückständigen Gebühren, Auslagen und Kraftfahrzeugsteuer, Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer erfolgen.

Notwendige Unterlagen für Fahrzeug mit

  • EG-Typgenehmigung: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und COC/EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • nationaler Typgenehmigung: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Datenbestätigung
  • Bei Einfuhr aus dem Ausland: ausgestellte ausländische Fahrzeugpapiere; ggf. Originalrechnung oder Kaufvertrag

Import aus Nicht-EU-Mitgliedsstaat zusätzlich:

  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung/ -quittung, ggf. Gutachten nach § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO); auch bei Eigenbau

Fahrzeuge sind vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren.

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, das bisher im Landkreis Ludwigsburg zugelassen war/ist (auf neuen Halter)

Notwendige Unterlagen

Allgemeine notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis
    • Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters (eine Fotokopie ist ausreichend). Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer aus 7 Zeichen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Hauptuntersuchungsbericht
    • Bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht ersichtlich
  • Bisherige Kennzeichen:
    • Bei Kennzeichenwechsel eines noch zugelassenen Fahrzeug
    • Falls vorhanden und reserviert nach Außerbetriebsetzung

Notwendige Unterlagen für eine Vollmacht:

Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt (eine Vollmacht per Fax ist ausreichend). Ausweispapier des Beauftragten ist erforderlich.

In der schriftlichen Vollmacht muss vermerkt sein, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über mögliche rückständige Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen sowie über offene Kraftfahrzeugsteuerrückstände bzw. Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer unterrichten darf.

Die Zulassung kann erst nach dem Bezahlen der rückständigen Gebühren, Auslagen und Kraftfahrzeugsteuer, Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer erfolgen.

Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, das bisher außerhalb des Landkreises Ludwigsburg oder im Ausland zugelassen war/ist

Notwendige Unterlagen

Allgemeine notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis
    • Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters (eine Fotokopie ist ausreichend). Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer aus 7 Zeichen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Hauptuntersuchungsbericht
    • Bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht ersichtlich
  • Kennzeichen
    • Bei einem noch auswärts zugelassenem Fahrzeug, wenn diese nicht übernommen werden

Notwendige Unterlagen für eine Vollmacht:

Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt (eine Vollmacht per Fax ist ausreichend). Ausweispapier des Beauftragten ist erforderlich.

In der schriftlichen Vollmacht muss vermerkt sein, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über mögliche rückständige Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen sowie über offene Kraftfahrzeugsteuerrückstände bzw. Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer unterrichten darf.

Die Zulassung kann erst nach dem Bezahlen der rückständigen Gebühren, Auslagen und Kraftfahrzeugsteuer, Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer erfolgen.

Bei Einfuhr aus dem Ausland zusätzlich:

  • ausgestellte ausländische Fahrzeugpapiere und Kennzeichen; ggf. Originalrechnung oder Kaufvertrag; COC/EG-Übereinstimmungsbescheinigung

Import aus Nicht-EU-Mitgliedsstaat zusätzlich:

  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung/ -quittung, ggf. Gutachten nach § 21 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO); auch bei Eigenbau

Fahrzeuge sind vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren.

Hinweis

Anträge auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigungen z.B. für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft oder für Kraftfahrzeuge von Schwerbehinderten und bei Festsetzung eines Anhängerzuschlags sind beim Hauptzollamt Heilbronn einzureichen.

Hauptzollamt Heilbronn
Kastellstraße 53
74080 Heilbronn
Tel.: 07131/8970-2444

Formulare