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Wiederzulassung

des Fahrzeugs auf den bisherigen Halter im Landkreis Ludwigsburg

Notwendige Unterlagen

Allgemeine notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis
    • Personalausweis oder Reisepass des Halters (eine Fotokopie ist ausreichend). Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer aus 7 Zeichen)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Hauptuntersuchungsbericht
    • Bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht ersichtlich
    • Bei einem veränderten Fahrzeug technisches Gutachten erforderlich
  • Kennzeichen (falls vorhanden und reserviert)

Notwendige Unterlagen für eine Vollmacht:

Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt (eine Vollmacht per Fax ist ausreichend). Ausweispapier des Beauftragten ist erforderlich.

In der schriftlichen Vollmacht muss vermerkt sein, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über mögliche rückständige Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen sowie über offene Kraftfahrzeugsteuerrückstände bzw. Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer unterrichten darf.

Die Zulassung kann erst nach dem Bezahlen der rückständigen Gebühren, Auslagen und Kraftfahrzeugsteuer, Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer erfolgen.

Hinweis

Anträge auf Kraftfahrzeugsteuervergünstigungen z.B. für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft oder für Kraftfahrzeuge von Schwerbehinderten und bei Festsetzung eines Anhängerzuschlags sind beim Hauptzollamt Heilbronn einzureichen.

Hauptzollamt Heilbronn
Kastellstraße 53
74080 Heilbronn
Tel.: 07131/8970-2444

Krafst buk-weiden
Poststelle buk-weiden

Formulare