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Berichtigung der Fahrzeugpapiere

Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Änderung des Hauptwohnsitzes innerhalb des Landkreis Ludwigsburg (Adressenänderung)

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
    • Personalausweis oder Reisepass des Halters (eine Fotokopie ist ausreichend). Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Hauptuntersuchungsbericht
    • Bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht ersichtlich

Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei Namensänderung

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis
    • Personalausweis oder Reisepass des Halters (Fotokopie ist ausreichend). Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Hauptuntersuchungsbericht
    • Bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht ersichtlich

Berichtigung der Fahrzeugpapiere bei technischen Änderungen am Fahrzeug

Notwendige Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Hauptuntersuchungsbericht
    • Bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht ersichtlich
  • Zusätzlich technisches Gutachten
    • Eintragungspflichtig sind alle Änderungen nach § 21, § 19 Abs. 2 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
    • Änderungen nach § 19 Abs. 3 StVZO, nur laut Gutachten erforderlich

Berichtigung der Zulassungsbeschinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei Weiterführung des bisherigen Kennzeichens

Hinweis:

Fahrzeughalter können bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen weiter führen oder sich ein neues zuteilen lassen wollen. Dies gilt jedoch nur, wenn das Fahrzeug nicht zuvor außer Betrieb gesetzt war.

Die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels bei der Zulassungsbehörde bleibt bestehen.

Notwendige Unterlagen

Allgemeine notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis ◦Personalausweis oder Reisepass des Halters (eine Fotokopie ist ausreichend). Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Hauptuntersuchungsbericht
    • Bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht ersichtlich

Notwendige Unterlagen für eine Vollmacht:

Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt (eine Vollmacht per Fax ist ausreichend). Ausweispapier des Beauftragten ist erforderlich.

In der schriftlichen Vollmacht muss vermerkt sein, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über mögliche rückständige Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen sowie über offene Kraftfahrzeugsteuerrückstände bzw. Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer unterrichten darf.

Die Zulassung kann erst nach dem Bezahlen der rückständigen Gebühren, Auslagen und Kraftfahrzeugsteuer, Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer erfolgen.