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Ausfuhrkennzeichen

Was Sie mitbringen müssen

Allgemeine notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis
    • Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters (eine Fotokopie ist ausreichend). Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
  • Versicherungsbestätigung
    • Versicherungsbestätigung nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Verbindung mit dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Hauptuntersuchungsbericht
    • Bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht ersichtlich
  • Kennzeichen (bei einem noch zugelassenen Fahrzeug)
  • Generelle Vorführpflicht des Fahrzeugs
  • Ausfuhrkennzeichen werden nur bei der Zulassungsstelle in Ludwigsburg zugeteilt

Notwendige Unterlagen für eine Vollmacht:

Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt (eine Vollmacht per Fax ist ausreichend). Ausweispapier des Beauftragten ist erforderlich. In der schriftlichen Vollmacht muss vermerkt sein, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über mögliche rückständige Gebühren und Auslagen aus vorausgegangenen Zulassungsvorgängen sowie über offene Kraftfahrzeugsteuerrückstände bzw. Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer unterrichten darf. Die Zulassung kann erst nach dem Bezahlen der rückständigen Gebühren, Auslagen und Kraftfahrzeugsteuer, Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer erfolgen.