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Wechselkennzeichen

Information über das Wechselkennzeichen

Gut zu wissen

Mit dem Wechelkennzeichen können zwei Fahrzeuge abwechselnd genutzt werden.

Voraussetzung

Die Fahrzeuge müssen in die gleiche Fahrzeugklasse fallen sowie die gleiche Kennzeichengröße haben und beide Fahrzeuge müssen auf denselben Fahrzeughalter zugelassen sein.

Kennzeichen

Das Wechselkennzeichen besteht aus einem kleinen Schild (fahrzeugbezogenen Teil), welches fest am Fahrzeug anzubringen ist und einem gemeinsamen Teil der nach Bedarf hin- und hergewechselt wird.

Der Buchstabe H des Oldtimerkennzeichens ist auf dem fahrzeugbezogenen Teil angebracht.

Fahrzeugklassen

  • Klasse M1:
    PKW bis 8 Sitzplätze außer Fahrersitz und Wohmobile bis 3,5 t
  • Klasse O1:
    Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
  • Klasse L:
    Krafträder, vierrädige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Karaftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW

Von den mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen kann eins oder können beide auch Oldtimer sein.

Besonderheiten

Ein Wechselkennzeichen kann zur selben Zeit nur an einem der Fahrzeuge geführt werden. Der Halter darf das ungenutzte Fahrzeug mit Wechselkennzeichen nicht im öffentlichen Verkehrsraum parken.

Hinweis

Eine Kombination von Saison-, roten Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ist nicht möglich.

Außerbetriebsetzung

Für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs mit Wechselkennzeichen ist die Zulassungsbescheinigung Teil I und das kleine Schild (fahrzeugbezogene Teil) mit der Stempelplakette vorzulegen. Sollte mit dem Wechselkennzeichen kein weiteres Fahrzeug zugelassen bleiben, muss auch der gemeinsame Teil zur Entstempelung vorgelegt werden.

Gebühr

Neben den üblichen Zulassungsgebühren und den Kosten für den Satz Kennzeichenschilder, kostet die Zuteilung des Wechselkennzeichens für beide Fahrzeuge 12,00 €.