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Oldtimerkennzeichen

Information über das Oldtimerkennzeichen

Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Verwendung als H-Kennzeichen oder Rotes Oldtimerkennzeichen

H-Kennzeichen

Gutachten

Fahrzeug mit gültiger Typgenehmigung:
Gutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)

Fahrzeug ohne gültige Typgenehmigung:
Gutachten nach §§ 21 und 23 StVZO

Verwendung

Uneingeschränkte Verwendung

Kennzeichen

Kennbuchstabe "H" auf Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angefügt
Mehr als sieben Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf dem Kennzeichen sind nicht zulässig

Hinweise

Regelmäßige Hauptuntersuchungspflicht
Kombination H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen möglich

Gebühren

ab 27,60 €
zuzüglich Gebühren für technisches Gutachten
zuzüglich Preis für Kennzeichenschilder

Rotes Oldtimerkennzeichen

Gutachten

Gutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)

Verwendung

Eingeschränkte Verwendung nur für:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
  • An- und Abfahrten von solchen Veranstaltungen
  • Probefahrten, Überführungsfahrten und Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs

Kennzeichen

Erkennungsnummer nur aus Ziffern, beginnend mit "07"

Hinweise

Halter ist für den vorschriftsmäßigen Zustand eigenverantwortlich
Kombination mit Saisonkennzeichen nicht möglich

Gebühren

110,00 €
zuzüglich Gebühren für technisches Gutachten
zuzüglich Preis für Kennzeichenschilder