Oldtimerkennzeichen
Information über das Oldtimerkennzeichen
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Verwendung als H-Kennzeichen oder Rotes Oldtimerkennzeichen
H-Kennzeichen
Gutachten
Fahrzeug mit gültiger Typgenehmigung:
Gutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
Fahrzeug ohne gültige Typgenehmigung:
Gutachten nach §§ 21 und 23 StVZO
Verwendung
Uneingeschränkte Verwendung
Kennzeichen
Kennbuchstabe "H" auf Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) angefügt
Mehr als sieben Stellen (Buchstaben und Ziffern) auf dem Kennzeichen sind nicht zulässig
Hinweise
Regelmäßige Hauptuntersuchungspflicht
Kombination H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen möglich
Gebühren
ab 27,60 €
zuzüglich Gebühren für technisches Gutachten
zuzüglich Preis für Kennzeichenschilder
Rotes Oldtimerkennzeichen
Gutachten
Gutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
Verwendung
Eingeschränkte Verwendung nur für:
- Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimerfahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
- An- und Abfahrten von solchen Veranstaltungen
- Probefahrten, Überführungsfahrten und Fahrten zum Zwecke der Wartung und der Reparatur des Fahrzeugs
Kennzeichen
Erkennungsnummer nur aus Ziffern, beginnend mit "07"
Hinweise
Halter ist für den vorschriftsmäßigen Zustand eigenverantwortlich
Kombination mit Saisonkennzeichen nicht möglich
Gebühren
110,00 €
zuzüglich Gebühren für technisches Gutachten
zuzüglich Preis für Kennzeichenschilder