Gewerbeaufsicht
Im Landkreis Ludwigsburg
Unsere Aufgaben
Arbeitsschutz
Betriebssicherheitsverordnung, Chemikalien- und Gefahrstoffrechtes, Baustellenverordnung und Arbeitszeitrecht (auch Jugendarbeitsschutzgesetz).
Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Das Gesetz lässt aber eine Vielzahl von Ausnahmen zu, soweit die Arbeiten nicht an Werktagen erledigt werden können, etwa für Krankenhäuser, Gaststätten, Verkehrsbetriebe, Landwirtschaft, usw.
Die Überwachung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalrecht), insbesondere der Lenk- und Ruhezeiten der Lkw- und Busfahrer, wird vom Geschäftsteil Zentrale Bußgeldangelegenheiten wahrgenommen.
Umweltschutz
Lärm-, Staub-, Licht- und Geruchsimmissionen und Erschütterungen, betrieblicher Abwasser- und Abfallentsorgung.
Nachbarschaftsbeschwerden (Lärm, Staub, Geruch, etc. ...) sind zur rechtlichen Vorprüfung dem Geschäftsteil Immissionsschutz zu übermitteln.
Ausnahme stellen die Beschwerden über Baustellen dar, diese werden vom Fachbereich Gewerbeaufsichtdirekt bearbeitet.
Formulare
nach dem Arbeitszeitgesetz und viele andere Fachinformationen finden Sie unter www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de.
Für Gewerbean-/ab-/ummeldungen ist die jeweilige Gemeinde zuständig.