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Gewerbeaufsicht

Im Landkreis Ludwigsburg

Unsere Aufgaben

Arbeitsschutz

Betriebssicherheitsverordnung, Chemikalien- und Gefahrstoffrechtes, Baustellenverordnung und Arbeitszeitrecht (auch Jugendarbeitsschutzgesetz).

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Das Gesetz lässt aber eine Vielzahl von Ausnahmen zu, soweit die Arbeiten nicht an Werktagen erledigt werden können, etwa für Krankenhäuser, Gaststätten, Verkehrsbetriebe, Landwirtschaft, usw.

Die Überwachung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Fahrpersonalrecht), insbesondere der Lenk- und Ruhezeiten der Lkw- und Busfahrer, wird vom Geschäftsteil Zentrale Bußgeldangelegenheiten wahrgenommen.

Umweltschutz

Lärm-, Staub-, Licht- und Geruchsimmissionen und Erschütterungen, betrieblicher Abwasser- und Abfallentsorgung.

Nachbarschaftsbeschwerden (Lärm, Staub, Geruch, etc. ...) sind zur rechtlichen Vorprüfung dem Geschäftsteil Immissionsschutz zu übermitteln.

Ausnahme stellen die Beschwerden über Baustellen dar, diese werden vom Fachbereich Gewerbeaufsichtdirekt bearbeitet.

Formulare

nach dem Arbeitszeitgesetz und viele andere Fachinformationen finden Sie unter www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de

Für Gewerbean-/ab-/ummeldungen ist die jeweilige Gemeinde zuständig.

Kontakt

Hindenburgstraße 46
71638 Ludwigsburg

Tel. 07141 144-2006
Fax. 07141 144-59924
Gewerbeaufsicht

Postanschrift

Landratsamt Ludwigsburg

Gewerbeaufsicht
Postfach 760
71607 Ludwigsburg

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten nach Vereinbarung.