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Grundwasser

Im Landkreis Ludwigsburg

Alle Einwirkungen durch den Menschen haben so zu erfolgen, dass es zu keiner Grundwasserverunreinigung kommt. Daher bedürfen Maßnahmen die in das Grundwasser oder mehr als 10 m in den Boden einbinden auch einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Bohrungen mit einer Tiefe von mehr als 100 m bedürfen außerdem der Zulassung durch das Landesbergamt.

Zu den zulassungspflichtigen Maßnahmen gehören aber auch die Errichtung von Gebäuden im Grundwasserbereich, die Errichtung von Brunnen für private oder gewerbliche Zwecke und das Einleiten und Einbringen von Stoffen in das Grundwasser. Eine Grundwasserabsenkung während der Bauzeit und eine Grundwasserumleitung während der Standzeit bedürfen ebenfalls der vorherigen Zulassung. Eine dauernde Grundwasserabsenkung ist nicht zulässig.

Das unerwartete Erschließen von Grundwasser ist der unteren Wasserbehörde anzuzeigen, um das weitere Vorgehen abzuklären.

Geothermische Anlagen (Erdwärmesonden) sind generell zulassungspflichtig. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Wasserentnahmeentgelt

Wer Grundwasser oder Wasser aus oberirdischen Gewässern über ein bestimmtes Maß hinaus nutzt (z. B. Trinkwasser, Betriebswasser, Kühlwasser) muss dafür ein Wasserentnahmeentgelt entrichten.

Weitere Informationen:

Daten und Kartendienst der LUBW