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Wasserkraftnutzung und Wasserrahmenrichtlinie

Im Landkreis Ludwigsburg

Wasserrahmenrichtlinie

Mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), die die EU im Jahr 2000 verabschiedete, soll für alle Gewässer (Flüssen, Seen und Grundwasser) in Europa ein guter ökologischer und chemischer Zustand erreicht werden.

Potentzialstudie zur Wasserkraftnutzung

Im Rahmen einer vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg in Auftrag gegebenen Potenzialstudie wurden die Ausbaupotenziale bereits bestehender und genutzter Wasserkraftanlagen (bis 1.000 kW) sowie die Neubaupotenziale an nicht genutzten Querbauwerken im Einzugsgebiet des Neckars untersucht.

Die Studie ersetzt nicht die für Bau, den Betrieb, die Erweiterung oder die Änderung von Wasserkraftanlagen erforderliche wasserrechtliche Zulassung. Zuständig für Wasserkraftanlagen mit einer Leistung bis 1.000 kW ist die untere Wasserbehörde des Landratsamtes. Im Wasserrechtsverfahren wird geprüft, ob das entsprechende Vorhaben zugelassen werden kann und welchen (ökologischen) Anforderungen es unterliegt. Welches Zulassungsverfahren in Betracht kommt, ist im Einzelfall abhängig von der Art des Vorhabens und der Intensität des Eingriffes. Wir empfehlen deshalb eine Vorabstimmung des Vorhabens.

Für die Errichtung, den Betrieb und die Modernisierung von Anlagen zur Nutzung von Wasserkraft kann das vom Land Baden – Württemberg entwickelte „Muster – Verfahrenshandbuch für wasserrechtliche Zulassungsverfahren“ als Orientierungshilfe herangezogen werden (Verfahrenshandbuch nach § 11a  Abs. 3 WHG). Als einheitliche Stellen gelten in Baden – Württemberg die jeweils wasserrechtlich zuständigen Zulassungsbehörden. Das Muster-Verfahrenshandbuch" finden Sie hier.

Weitere Informationen

Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
zur Wasserkraft