Hochwasser und Überschwemmungsgebiete
Im Landkreis Ludwigsburg
Überschwemmungsgebiete sind die Flächen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Sie werden in Hochwassergefahrenkarten dargestellt und sollen die noch vorhandenen Rückhalteräume freihalten. In Überschwemmungsgebieten sind beispielsweise untersagt:
- die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen,
- die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen quer zur Fließrichtung,
- die nicht nur kurzfristige Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können,
- das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche,
- das Anlegen von Baum- und Strauchpflanzungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen von den Verboten zugelassen werden.
So ist bei der Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen beispielsweise der durch die Baumaßnahme verlorengegangene Hochwasserrückhalteraum (Retentionsraum) umfang-, funktions- und zeitgleich auszugleichen.
Für eine Vielzahl von Gewässer im Landkreis Ludwigsburg liegen Hochwassergefahrenkarten vor. Diese können Sie über den Daten und Kartendienst der LUBW (UDO) abrufen.
Die Hochwassergefahrenkarten (im Maßstab 1:10.000) liegen in Papierform beim Landratsamt Ludwigsburg, Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg, Ebene 6, Fachbereich Umwelt, Zimmer 624, sowie bei den jeweiligen Kommunen aus und können dort von jedem Interessenten während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.
Weitere Informationen
Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Hochwasser aktuell
Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg (HVZ)