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Allgemeines zu Außenbereichsvorhaben

Im Landkreis Ludwigsburg

Bei Vorhaben in Außenbereichen und Landschaftsschutzgebieten gibt es einiges zu beachten. Über unser Merkblatt erhalten Sie erste Informationen zu den naturschutzrechtlichen Anforderungen bei Landwirtschaftlichen Bauvorhaben im Außenbereich.

Auch fast alle Veränderungen in Landschaftsschutzgebieten bedürfen einer sogenannten landschaftsschutzrechtlichen Erlaubnis.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Auffüllungen und Abgrabungen auch unter 500 m2
  • Wiesenumbruch
  • Lagern von Gegenständen
  • Anlage und Ändern von Wegen
  • Aufstellen von Wohnwägen
  • Neuaufforstungen
  • Beseitigung u. Änderung von wesentlichen Landschaftsbestandteilen
  • Fällen von Obstbäumen sofern kein junger Obstbaumhochstamm gepflanzt wird
  • Errichtung von Gerätehütten