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Luftqualitätsverordnung Baumaschinen

Immissionsschutz

Allgemeines

Die Verordnung der Landesregierung zur Verbesserung der Luftqualität in Gebieten mit hoher Luftschadstoffbelastung (Luftqualitätsverordnung Baumaschinen) ist am 30. Dezember 2015 in Kraft getreten. Sie trägt dazu bei, die in der Luftqualitätsrichtlinie der EU festgeschriebenen Immissionsgrenzwerte für Feinstaub PM 10 in Baden-Württemberg einzuhalten und so die Bürgerinnen und Bürger besser vor hohen Feinstaubbelastungen zu schützen.

Erste verbindliche Betriebsanforderungen zur Reduzierung der Feinstaub-Emissionen müssen Baumaschinen seit dem 1. Januar 2017 einhalten, wenn sie auf Baustellen in bestimmten besonders belasteten Gemeindegebieten eingesetzt werden sollen. Zu diesen Gemeinden zählen Ludwigsburg, Markgröningen, Reutlingen, Stuttgart und Tübingen. Die Verordnung gilt für alle Baustellen in den genannten Gebieten (einschließlich Landschafts- und Gartenbau).