Personenzentrierung im Landkreis Ludwigsburg
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist zum 01.01.2017 in Kraft getreten und wird in mehreren Stufen umgesetzt. Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist jetzt nicht mehr eine Leistung der Sozialhilfe, sondern in dem Sozialgesetzbuch IX "Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen" geregelt.
Ziele und Wünsche der Menschen mit Behinderung selbst stehen damit im Mittelpunkt der individuellen Teilhabeplanung. In der Fachsprache wird das Personenzentrierung genannt.
Im Landkreis Ludwigsburg haben sich Landkreis und Leistungserbringer gemeinsam mit Vertretungen von Menschen mit Behinderung bereits 2009 auf den Weg gemacht, die Eingliederungshilfe zu verändern. Mit dem Projekt Flexible Hilfen wurde die personenzentrierte Teilhabeplanung und Leistungserbringung eingeführt und weiterentwickelt.
In nächster Zukunft wird es darum gehen, auch die Leistungen neu zu verhandeln und an die neuen Gesetze anzupassen.
Selbstbestimmt wohnen im Quartier
Wie möchten Menschen mit Behinderung wohnen? Wie kann Unterstützung im Sozialraum aussehen? Wie kann ein gutes Miteinander gelingen?
Mit diesen Fragestellungen befassten sich Menschen mit Behinderung, Angehörige und Fachkräfte an einem Fachtag. Die Diskussionen rund um die Themen Selbstbestimmung, Sicherheit, Wunsch- und Wahlrecht, Rolle der Fachkräfte und weitere mehr sollten Impulse für die Weiterentwicklung der Unterstützungsleistungen geben. Die Dokumentation finden Sie hier
Flexibilisierung der Leistungsangebote "Flexible Hilfen"
"Flexible Hilfen" sind ein ambulantes Unterstützungsangebot für Menschen mit Behinderung.
Wir nennen sie flexibel, denn:
- der Unterstützungsbedarf ist von Person zu Person unterschiedlich, deshalb werden auch die Leistungen je nach individueller Situation vereinbart.
- der individuelle Bedarf wird mit einem Instrument der Bedarfserhebung festgestellt. Im Landkreis Ludwigsburg wurde nach Projektabschluss ein eigenes Instrument - der ITHP - erarbeitet. Heute wird das landesweite Instrument BEI_BW angewandt.
- im Mittelpunkt der Bedarfserhebung steht der Mensch mit Behinderung selbst mit seinen Zielen und Wünschen, Fähigkeiten und Einschränkungen sowie seinem Umfeld.
- auf der Grundlage der Bedarfsermittlung werden Art und Umfang der Leistungen vereinbart.
- flexible Hilfen können am persönlichen Wohnort erbracht werden, z. B. in der eigenen Wohnung, in der Wohnung eines Leistungserbringers, in einer Wohngemeinschaft.