Kommunalwahlen
am 26. Mai 2019
Die Kreistagswahl findet alle fünf Jahre statt. Wahlgebiet ist der Landkreis. Das Wahlgebiet ist in Wahlkreise eingeteilt. Die Leitung der Wahl obliegt dem Kreiswahlausschuss.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen.
Wählbar sind volljährige Deutsche und Unionsbürger, die seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen.
Der Kreistag hat am 20.07.2018 die Wahlkreiseinteilung (Anlage 1 und Anlage 2) für die Kreistagswahl 2019 beschlossen.
Die Aufteilung der Sitze für die einzelnen Wahlkreise richtet sich nach der Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden. Die maßgebenden Einwohnerzahlen für die Kommunalwahlen 2019 sind die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen der Volkszählung 1987. Im Landkreis Ludwigsburg beträgt die maßgebende Einwohnerzahl 541.914. Dies hat Auswirkungen auf die Zahl der zu wählenden Kreisrätinnen und Kreisräte (§ 57 Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 20 Abs. 2 Landkreisordnung). Die Mindestzahl der Mitglieder des Kreistags beträgt künftig 88 Mitglieder, bisher waren es 86 Mitglieder. Die maximale Besetzung – unter Berücksichtigung der Mehr- und Ausgleichssitze – sind 105 Mitglieder, bisher waren es 103 Mitglieder.
Das Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung und die Wahlkreiseinteilung bei der Kreistagswahl erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë / Schepers
Wahlkreis | Ort | Sitze |
---|---|---|
1 | Ludwigsburg | 15 |
2 | Kornwestheim | 6 |
3 | Bietigheim-Bissingen | 7 |
4 | Ditzingen | 7 |
5 | Vaihingen an der Enz | 7 |
6 | Korntal-Münchingen | 6 |
7 | Markgröningen | 4 |
8 | Asperg | 4 |
9 | Sachsenheim | 6 |
10 | Besigheim | 6 |
11 | Steinheim an der Murr | 6 |
12 | Freiberg am Neckar | 5 |
13 | Marbach am Neckar | 4 |
14 | Remseck am Neckar | 5 |
Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Für die einzelnen Wahlkreise sind je gesonderte Wahlvorschläge einzureichen. Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jeden Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig.
Nach § 13 Abs. 1 KomWO können Wahlvorschläge frühestens am Tag nach der Bekanntmachung der Wahl und müssen spätestens am 59. Tag vor der Wahl beim Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses - Landratsamt Ludwigsburg, Geschäftsstelle Kreistag, Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg - schriftlich eingereicht werden. Später eingehende Wahlvorschläge müssen zurückgewiesen werden.