Kommunalwahlen
am 9. Juni 2024
Die Kreistagswahl findet alle fünf Jahre statt. Wahlgebiet ist der Landkreis. Das Wahlgebiet ist in Wahlkreise eingeteilt. Die Leitung der Wahl obliegt dem Kreiswahlausschuss.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen und Unionsbürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen.
Wählbar sind Deutsche und Unionsbürger, die seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Der Kreistag hat am 14.07.2023 die Wahlkreiseinteilung (Anlage 1 und Anlage 2) für die Kreistagswahl 2024 beschlossen.
Die Aufteilung der Sitze für die einzelnen Wahlkreise richtet sich nach der Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden. Die maßgebenden Einwohnerzahlen für die Kommunalwahlen 2024 sind die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen der Volkszählung 1987. Im Landkreis Ludwigsburg beträgt die maßgebende Einwohnerzahl 550.093. Dies hat Auswirkungen auf die Zahl der zu wählenden Kreisrätinnen und Kreisräte (§ 57 Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 20 Abs. 2 Landkreisordnung). Die Mindestzahl der Mitglieder des Kreistags beträgt 88 Mitglieder. Die maximale Besetzung – unter Berücksichtigung der Mehr- und Ausgleichssitze – sind 105 Mitglieder.
Das Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung und die Wahlkreiseinteilung bei der Kreistagswahl erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë / Schepers.
Wahlkreis | Ort | Sitze |
---|---|---|
1 | Ludwigsburg | 15 |
2 | Kornwestheim | 5 |
3 | Bietigheim-Bissingen | 7 |
4 | Ditzingen | 7 |
5 | Vaihingen an der Enz | 7 |
6 | Korntal-Münchingen | 6 |
7 | Markgröningen | 4 |
8 | Asperg | 4 |
9 | Sachsenheim | 6 |
10 | Besigheim | 6 |
11 | Steinheim an der Murr | 6 |
12 | Freiberg am Neckar | 5 |
13 | Marbach am Neckar | 5 |
14 | Remseck am Neckar | 5 |
Einreichung von Kreiswahlvorschlägen
Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Für die einzelnen Wahlkreise sind je gesonderte Wahlvorschläge einzureichen. Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jeden Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig.
Nach § 13 Abs. 1 KomWO können Wahlvorschläge frühestens am Tag nach der Bekanntmachung der Wahl und müssen spätestens am 73. Tag vor der Wahl beim Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses - Landratsamt Ludwigsburg, Geschäftsstelle Kreistag, Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg - schriftlich eingereicht werden. Später eingehende Wahlvorschläge müssen zurückgewiesen werden.