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Rechtliche Betreuung

Manche Volljährige können wegen
   - einer psychischen Erkrankung
   oder
   - einer geistigen oder körperlichen Behinderung
ihre Angelegen-Heiten nicht mehr selbst besorgen.
Dann benötigten sie Schutz vor Gefährdung der Person
oder des Vermögens.
Ein rechtlicher Betreuuer kann diesen Schutz gewährleisten.
Aber nur wenn kein Bevollmächtigter oder eine andere Untersützung
die Angelegen-Heiten besorgen kann.
 
Eine rechtliche Betreuung kann jeder beim zuständigen Betreuungs-Gericht anregen.
Das Betreuungs-Gericht ist am örtlich zuständigen Amtsgericht
angesiedelt.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Kontakt

Betreuungs-Behörde


Telefon: 07141 144 2464
Fax: 07141 144 59411
Betreuungs-Behörde


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Hindenburgstraße 30