Die Antragsfrist für den DigitalPakt endete am 30. April 2022. Insgesamt 98 Prozent des zur Verfügung stehenden Fördervolumens sind durch Bewilligungen gebunden. Zur Verteilung der ungebundenen Restmittel von 11 Millionen Euro hatte das Ministerium für die Schulträger die Möglichkeit geschaffen, das bisherige Budget aus dem DigitalPakt zu erhöhen.
Das Schulträgerbudget ist nicht schulgebunden. Für jede Schule, für die ein Antrag gestellt wird, muss ein zertifizierter Medienentwicklungsplan vorgelegt werden. Abgerechnet werden dürfen Maßnahmen im Förderzeitraum vom 17. Mai 2019 bis 31. Dezember 2024.