Die Ausübung dieses anspruchsvollen Ehrenamts erfordert eine hohe physische, psychische und
zeitliche Einsatzbereitschaft. Neben einer absolut unparteiischen Haltung, Verantwortungsbewusstsein,
Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Einfühlungs- und Urteilsvermögen sind
Flexibilität hinsichtlich der Termingestaltung über die gesamte fünfjährige Amtszeit sowie körperliche
Belastbarkeit zwingende Voraussetzungen zur Übernahme der Schöffentätigkeit. Juristische
Kenntnisse sind keine Voraussetzung für das Amt; Schöffen müssen jedoch ihre Rolle im
Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von
Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie sollten bereit sein,
Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den
Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch
in schwierigen Situationen gewahrt werden.
Wer sich für das Amt des Jugendschöffen interessiert, sollte zudem einige persönliche Voraussetzungen
erfüllen: Interessierte müssen mit Beginn der Amtsperiode zum 1. Januar 2024 mindestens
25 und dürfen noch nicht 70 Jahre alt sein. Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
ihren Wohnsitz im Landkreis Ludwigsburg haben und gut deutsch sprechen, um der Verhandlung
folgen zu können. Weder Vorstrafen noch größere Zahlungsschwierigkeiten dürfen vorliegen, Interessierte
sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Eine solche
Qualifikation kann sich aus beruflicher Tätigkeit genauso ergeben wie aus einem entsprechenden
Ehrenamt oder einer Ausbildertätigkeit. Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter,
Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener
sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Wichtig: Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Ludwigsburg muss mit 158 Bewerberinnen
und Bewerbern doppelt so viele Frauen und Männer für das Amt vorschlagen als tatsächlich benötigt
werden. Die Schöffenwahlausschüsse bei den jeweiligen Gerichten entscheiden in der zweiten
Jahreshälfte 2023 darüber, wer tatsächlich zum Haupt- oder Ersatzschöffen gewählt wird.
Weitere Auskünfte sowie die Bewerbungsformulare erhalten Interessierte im Landratsamt Ludwigsburg
bei Stephanie Mayer, Telefon 07141 144-42052, E-Mail: stephanie.mayer@landkreisludwigsburg.
de. Alle erforderlichen Unterlagen zum Bewerbungsprozess sowie zusätzliche Informationen
zur Jugendschöffenwahl und den Anforderungen des Amtes sind auch im Internet verfügbar
unter www.landkreis-ludwigsburg.de/de/landratsamt-landkreis/kreisverwaltung/dezernat-iv-arbeit-jugend-und-soziales/fb-43-soziales-pflege-und-versorgungsangelegenheiten/.