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„Leben retten durch Organspende“ wird zur Chefsache

Beim Thema Organspende bekommen Städte und Gemeinden künftig eine wichtige Rolle. Sie sollen Bürgerinnen und Bürger aktiv auf das Thema Organspende ansprechen. Für Rathauspersonal ist eine Infoveranstaltung des Gesundheitsamtes geplant.

Landrat Dietmar Allgaier ermutigt die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, sich für dieses lebensrettende Thema zu engagieren: „Ihr Einsatz kann Menschen helfen, rechtzeitig ein Organ zu bekommen.“ Informationsbroschüren und Organspendeausweise werden direkt im Rathaus ausgelegt und die Registrierung in einem im kommenden Jahr zur Verfügung stehenden Online-Register zur Organspende wird angeregt. Das Gesundheitsdezernat im Landratsamt Ludwigsburg und der Patientenverband „Lebertransplantierte Deutschland e.V.“ bieten den Kommunen Unterstützung bei der Umsetzung an.

Das Anfang März in Kraft getretene „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft zur Organspende“ verpflichtet die Rathäuser, künftig aktiv auf die Möglichkeit der Organspende hinzuweisen. Der Mangel an Spenderorganen und die Warteliste auf eine Organspende ist mit rund 9.000 Betroffenen viel zu hoch - täglich sterben zwei bis drei Menschen, bevor sie ein lebensrettendes Organ erhalten. „Obwohl 86 Prozent der Menschen bei Befragungen für Organspende sind, haben weniger als die Hälfte davon einen Organspendeausweis,“ so Dr.
Uschi Traub, Leiterin der Gesundheitsförderung beim Gesundheitsdezernat im Landratsamt Ludwigsburg. Wenn nicht jeder Bürger sich informiere und vor allem selbst entscheide, müssen im Ernstfall seine Angehörigen diese Entscheidung treffen.

Josef Theiss lebt seit 28 Jahren mit einer gespendeten Leber, die ihm das Leben gerettet hat. Er sagt: „Ich weiß aus eigener Erfahrung, was es bedeutet, auf ein Spenderorgan zu warten und nicht zu wissen, ob es nicht vielleicht zu spät kommt. Dabei könnten viele gerettet werden, wenn sich alle entscheiden und erklären würden.“ Theiss ist Ansprechpartner beim Patientenverband Lebertransplantierter Deutschland e.V.

Bei der Infoveranstaltung für Rathauspersonal stellen die Organisatoren das Gesetz vor, berichten über den Ablauf einer Organspende bis zur Transplantation, erzählen über die Erfahrungen als Betroffene und führen in Medien zur Aufklärung ein. PD Dr. med. Christina Schleicher von der Deutschen Stiftung Organtransplantation, die lebertransplantierten Josef Theiss und Günter Wanner, die herztransplantierte Kerstin Reichert sowie Dr. Traub vom Gesundheitsamt Ludwigsburg sind die Referenten.

Fakten zur Organspende

  • 8.448 Todkranke standen Ende 2021 auf der Warteliste für eine Organtransplantation in Deutschland
  • 933 postmortale Organspenderinnen und -Spender gab es im Jahr 2021 (11,2 Spender/Mio. Einwohner in Deutschland)
  • 2.979 Transplantationen (ohne Lebendspende) wurden im Jahr 2021 durchgeführt
  • Organe können nur nach dem unumkehrbaren Ausfall der Gehirnfunktionen (Hirntod) entnommen werden (Ausnahme: Lebendspende bei Niere und Teil-Leber)
  • Der persönliche Wille zur Organspende kann mit JA oder mit NEIN erklärt werden
  • Ab 16 Jahren kann eine Erklärung zur Organspende rechtsgültig erfolgen
  • Diese kann in einem Organspendeausweis und in der Patientenverfügung dokumentiert werden.
  • Ein Register für die eigene Erklärung online ist in Vorbereitung (ab Ende 2022)
  • Es können alle Organe und Gewebe gespendet werden oder nur selbst bestimmte
  • Kaum eine Erkrankung schließt eine Organspende aus
  • Ein Spender kann bis zu 7 Leben retten
  • Es gibt keine Altersgrenze für eine Organspende
  • Man kann nicht bestimmen, wer das/die Organe erhält
  • Eine Untersuchung durch einen Arzt ist für die Erklärung nicht erforderlich
  • Der Handel mit Organen ist in Deutschland gesetzlich verboten (Transplantationsgesetz)

Organspende-Infotelefon 0800 9040400

www.organspende-info.de, www.dso.de