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Pattonville: Ausweitung der Einsatzzeiten des Rettungshubschraubers zwingend notwendig

Eine weitere Optimierung der medizinischen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Ludwigsburg erwartet sich Landrat Dietmar Allgaier durch die Ausweitung der Einsatzzeiten des Rettungshubschraubers Christoph 51 in Pattonville. Zusammen mit den Experten der RKH Gesundheit hält er daher einen 24/7-Betrieb des Rettungshubschraubers für zwingend notwendig. „Die Ausweitung der Flugzeiten stärkt den Standort des Rettungshubschraubers im Landkreis Ludwigsburg und trägt zu einer hochqualitativen Patientenversorgung bei“, so der Landrat. Sollte diese nicht zustande kommen, bestünde die Gefahr, dass der Standort Pattonville für den Rettungshubschrauber grundsätzlich in Frage gestellt wird. „Eine solche Konsequenz würde die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten im Landkreis Ludwigsburg erheblich beeinträchtigen“, befürchtet Allgaier.

Nachts ist der Landkreis bei der Luftrettung deutlich unterversorgt

Aktuell ist der Bereich Nord-Württemberg und damit auch der Landkreis bei Luftrettungen bei Dunkelheit deutlich unterversorgt, wie die Experten der RKH Gesundheit berichten. Dies führt dazu, dass bei zeitkritischen Verletzungen und Erkrankungen, die zur optimalen Therapie angestrebten Versorgungszeiten v.a. in den Nachtstunden zu einem nicht unerheblichen Teil überschritten werden. Dies liegt insbesondere an den langen Transportzeiten, die durch den bodengebundenen Rettungsdienst bedingt werden. Von besonderer Relevanz sind schnelle Versorgungszeiten für das schwere Schädel-Hirn-Trauma sowie das Polytrauma. Der Erfolg der medizinischen Behandlung hängt bei solchen Verletzungen wesentlich davon ab, wie schnell der Patient einer adäquaten medizinischen Versorgung in einem spezialisierten Zentrum zugeführt wird.

Notärzte haben hohe klinische Expertise

Eine der Maximalversorgungskliniken, in der die Versorgung von Schwerstverletzten im Bereich Nord-Württemberg erfolgt, ist das RKH-Klinikum Ludwigsburg. Auch die notärztliche Besetzung des Rettungshubschraubers Christoph 51 wird durch erfahrene Fachärztinnen sowie -ärzte für Anästhesiologie mit den Zusatzbezeichnungen Notfallmedizin und Intensivmedizin des RKH-Klinikums Ludwigsburg sichergestellt. Diese Notärztinnen und Notärzte weisen eine hohe klinische Expertise auf und sind auf die medizinische Versorgung von Schwerstkranken und Schwerstverletzten spezialisiert. Vom Standort Pattonville sind nicht nur weite Bereiche Nord-Württembergs in adäquater Zeit per Rettungshubschrauber erreichbar, sondern auch der Großteil Nord-Badens wie auch Ost-Württembergs.

168 Primäreinsätze pro Jahr geschätzt

Im Strukturgutachten zur Luftrettung in Baden-Württemberg wird von 168 nächtlichen Primäreinsätzen pro Jahr ausgegangen. Dies entspricht den Erfahrungen an anderen Rettungshubschrauber-Standorten, die im 24/7-Betrieb sind. Zu beachten ist, dass sich die Einsatzzahlen auf die „fliegerische Nacht“ beziehen, die sich auf den Zeitraum zwischen einer halben Stunde nach Sonnenuntergang und einer halben Stunde vor Sonnenaufgang bezieht. Das bedeutet, dass ein Großteil der Einsätze im Winter für den späten Nachmittag und in den Abendstunden erwartet wird. Zwischen 0 Uhr und 7 Uhr werden laut Gutachten im Schnitt 76 Einsätze pro Jahr zu erwarten sein, was bedeutet, dass in der „bürgerlichen“ Nachtzeit etwa ein bis zwei Einsätze wöchentlich stattfinden dürften.

Gemeinsames Ziel: Menschen in lebensbedrohlichen Situationen schnellstmöglich helfen

Der Landrat appellierte in einem Brief an die Oberbürgermeister sowie Gemeinderäte der beteiligten Städte Kornwestheim und Remseck, diese Aspekte bei ihrer Entscheidungsfindung mit zu betrachten und gemeinsam das Ziel, Menschen in lebensbedrohlichen Situationen schnellstmöglich die beste Versorgung zukommen zu lassen, zu verfolgen.

RP entscheidet über Antrag

Derzeit untersucht das Regierungspräsidiums Stuttgart als zuständige Behörde einen Antrag, der die Ausweitung des Flugbetriebs auf dem Sonderlandeplatz Pattonville für den Rettungshubschrauber und den zivilen Luftverkehr beinhaltet. Ein Lärmgutachten hatte bereits ergeben, dass etwaige Grenzwerte dabei nicht überschritten werden. Das RP entscheidet final über den Antrag zur Ausweitung der Einsatzzeiten des Rettungshubschraubers.