Die Gründe für die Maßnahme in Gerlingen sind, dass bei dem Straßenfest eine Menschenansammlung zu erwarten ist und durch die in jüngster Zeit gehäuften Messerangriffe – zuletzt bei einem Straßenfest in Solingen – eine Nachahmungsgefahr besteht.
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Eine Messer- und Waffenverbotszone hat das Landratsamt Ludwigsburg für das Gerlinger Straßenfest vom 7. bis 8. September 2024 auf Anfrage der Stadt Gerlingen angeordnet. Die Rechtsverordnung verbietet das Führen von Waffen und Messern mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern auf dem Festgelände. In einem Schreiben bietet das Landratsamt den Bürgermeisterämtern in seinem Zuständigkeitsbereich zudem an, dass diese sich an die Kreispolizeibehörde wenden können, sofern in ihren Kommunen Veranstaltungen stattfinden, für die sie aufgrund ihrer Einschätzung der Gefährdungslage die Einrichtung einer Messer- und Waffenverbotszone für notwendig erachten.
Die Gründe für die Maßnahme in Gerlingen sind, dass bei dem Straßenfest eine Menschenansammlung zu erwarten ist und durch die in jüngster Zeit gehäuften Messerangriffe – zuletzt bei einem Straßenfest in Solingen – eine Nachahmungsgefahr besteht.