Buschwindröschen, Wald-Schlüsselblumen, Lederblümchen oder Wald-Veilchen: Wer derzeit in den Wäldern im Landkreis unterwegs ist, kann förmlich dabei zusehen, wie der Wald nach dem langen Winter wieder erwacht. „Diese sogenannten Geophyten besitzen Speicherorgane im Boden und können dadurch bereits im zeitigen Frühjahr vor dem Austreiben der Bäume die günstigen Lichtverhältnisse ausnutzen“, erklärt Dr. Simon Boden, Fachbereichsleiter Wald des Landratsamts Ludwigsburg.
So schön die Blumen zuhause in der Vase aussehen würden, nicht alle Frühblüher dürfen gepflückt werden. „Die weißen Buschwindröschen oder die lila Lederblümchen sind zum Beispiel geschützte Arten. Auch die Schlüsselblume steht unter Naturschutz“, so Dr. Boden. Im Gegensatz dazu dürfen laut Landeswaldgesetz nicht geschützte Frühjahrsblüher im Umfang bis zu einem Handstrauß gepflückt werden dürfen. Das Sammeln für eine gewerbliche Nutzung ist genehmigungspflichtig. Er rät: Lieber am bunten Farbenmeer erfreuen und den Wald mit allen Sinnen entdecken. „Die Erinnerung daran hält sicherlich länger als der Strauß in der Vase.“
Rund drei Viertel der Wälder im Landkreis sind Erholungswälder
Die Wälder im Landkreis sind nicht nur ein wertvoller Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, sondern auch bedeutende Erholungsräume: Rund drei Viertel der Waldfläche im Kreis Ludwigsburg ist offiziell als Erholungswald ausgewiesen. Gerade im Frühling, wenn die Natur erwacht, zieht es viele Menschen zur Entspannung und zum Krafttanken in den Wald.„Schon ein kleiner Waldspaziergang hat gesundheitsfördernde Effekte. Damit jedoch alle Erholungsansprüche an den Wald erfüllt werden können, bedarf es eines umsichtigen Verhaltens und einer Rücksichtnahme eines jeden Einzelnen. Dies betrifft sowohl die Waldbesuchenden untereinander als auch die Waldtiere, die aktuell mit Brut und Aufzucht beschäftigt sind“, sagt Dr. Boden. „Bitte bleiben Sie daher am besten auf den Wegen und lassen Sie ihre Vierbeiner an der Leine.“