Viele Blumen im Frühjahrswald dürfen nicht gepflückt werden, da viele unter Naturschutz stehen. Für eine besonders beliebte Pflanze gilt dieses Verbot nicht: den Bärlauch. Diese essbare Pflanze lockt Besucherinnen und Besucher in den Wald, um als Pesto oder Bärlauchbutter verarbeitet zu werden. „Beim Bärlauch ist das Sammeln für den Eigenbedarf erlaubt. Allerdings nur in haushaltsüblichen Mengen“, erläutert Dr. Simon Boden, Leiter des Landratsamt-Fachbereichs Wald. Im Landeswaldgesetz ist die zulässige Menge auf einen „Handstrauß“ beschränkt. Das Sammeln für gewerbliche Zwecke ist nur mit Genehmigung möglich.
Wenn der Bärlauch blüht, verliert er seinen charakteristischen Geschmack
Dr. Simon Boden rät jedoch zur Vorsicht: Bärlauch sammeln sollten nur Personen, die den Bärlauch sicher von giftigen Maiglöckchen oder Herbstzeitlosen unterscheiden können. Informationen zur Unterscheidung findet man im Internet zum Beispiel unter Nicht verwechseln: Unterschiede zwischen Maiglöckchen, Bärlauch und Herbstzeitlose | MDR.DE. Außerdem ist es wichtig, sich achtsam und bewusst im Wald zu bewegen, um die Störung von Wildtieren und anderen Waldbesucherinnen und -besuchern zu vermeiden.
Wer den Bärlauch dieses Jahr noch genießen möchte, sollte sich beeilen: Bald beginnt der Bärlauch zu blühen und verliert dann seinen charakteristischen Geschmack.