Träger können Projekte einreichen, die auf eine der beiden folgenden Zielgruppen zugeschnitten sind: Erstens besonders arbeitsmarktferne Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen; insbesondere Menschen in psychosozialen Problemlagen, mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen, Gewalterfahrungen oder in prekären Familien- oder Wohnverhältnissen. Denkbar sind rechtskreisübergreifende Fördermaßnahmen des Sozialgesetzbuchs (SGB) II, IX und XII; auch benachteiligte Zielgruppen außerhalb des SGB-Leistungsbezugs sollen in den Blick genommen werden; zweitens Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5, die von Schulversagen bedroht sind und bei denen eine mangelnde Ausbildungsreife erkennbar ist; an den Rand der Gesellschaft gedrängte junge Menschen beziehungsweise schulabbrechende junge Menschen, die von Regelsystemen der Schule, der Jugendberufshilfe und der Ausbildungsförderung nicht erreicht werden.
Querschnittsziele des ESF Plus müssen bei der Umsetzung der Projekte berücksichtigt werden
Alle Projekte müssen unter Berücksichtigung der Querschnittsziele des ESF Plus – Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung, Nachhaltigkeit und Transnationale Kooperation – umgesetzt werden. Auch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist einzuhalten. Projektträger können ihre Anträge schriftlich vom 31. März bis zum 31. Mai 2025 bei der L-Bank in Karlsruhe abgeben – die entsprechenden Formulare sind unter www.esf-bw.de/projekte-und-programme-umsetzen/regionale-foerderung/regionale-foerderung-durch-die-regionalen-arbeitskreise-1#c3604 abrufbar. In der nächsten Sitzung des regionalen ESF-Arbeitskreises im Juli 2025 erhalten potenzielle Projektträger Gelegenheit, ihre eingereichten Anträge vorzustellen. Die L-Bank Baden-Württemberg trifft unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Rankings im Arbeitskreis die endgültige Entscheidung über die Bewilligung der Fördergelder.
Weitere allgemeine Informationen zum ESF Plus, den vollständigen Ausschreibungstext mit zahlreichen Verfahrenshinweisen sowie die regionale Arbeitskreisstrategie finden Interessierte auf der Homepage des Landkreises Ludwigsburg unter www.landkreis-ludwigsburg.de/de/landratsamt-landkreis/kreisverwaltung/dezernat-iv-arbeit-jugend-und-soziales/fb-43-soziales-pflege-und-versorgungsangelegenheiten/. Für Fragen steht Projektträgern und Interessierten zudem die ESF-Geschäftsstelle im Landratsamt Ludwigsburg zur Verfügung (Stephanie Mayer, Tel.: 07141 144-42052, E-Mail: stephanie.mayer@landkreis-ludwigsburg.de).
Der ESF Plus ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument der Europäischen Union (EU) zur Förderung der Beschäftigung in Europa. Seit Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahr 1957 verbessert er die Beschäftigungschancen, unterstützt Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung, trägt zum Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt bei und bekämpft Armut und soziale Ausgrenzung. Bei der regionalen Förderung wird das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg von den regionalen ESF-Arbeitskreisen unterstützt, die bei den Stadt- und Landkreisen angesiedelt sind und über ein eigenes Mittelkontingent verfügen.