Die nicht geimpften oder nicht genesenen häuslichen Kontaktpersonen der Infizierten müssen sich nach der Corona Verordnung Absonderung unverzüglich für zehn Tage in Absonderung begeben, sobald sie von dem positiven PCR- oder Schnelltestergebnis erfahren haben. Sie erhalten keine separate Mitteilung mehr durch das Gesundheitsamt.
Ausführliche telefonische Ermittlungen werden weiterhin bei größeren Ausbrüchen stattfinden. Insbesondere bei Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Kindergärten oder Schulen ermitteln Mitarbeitende des Gesundheitsamts weiterhin die Kontaktpersonen und besprechen die Maßnahmen vor Ort.
Mit der Weiterentwicklung des Fall- und Kontaktpersonenmanagements möchte das Land die Gesundheitsämter, die neben dem Infektionsschutz noch weitere Aufgaben haben, entlasten. Dadurch können sich die Gesundheitsämter noch stärker als bisher auf größere Ausbruchgeschehen und vulnerable Personengruppen konzentrieren.