Im Moment sieht man entlang der Friedrichstraße noch ein metallenes „Rankgitter“. Dieses wird nach der Bepflanzung hinter einer schönen Fassadenbegrünung verschwinden. Aufgrund der hohen Auslastung der Fachfirmen kann die Fotovoltaikanlage auf dem neuen Dach erst im Laufe des Jahres fertiggestellt werden. Gleiches gilt für die Überdachung der Vorführspur.
Sowohl die beiden oberen Parkdecks der Parkgarage Alt-Württemberg-Allee als auch die Besuchertiefgarage Eugenstraße werden in Zukunft an sieben Tagen 24 Stunden geöffnet sein. Insgesamt stehen der Öffentlichkeit dann 158 Stellplätze – auch außerhalb der Landratsamt-Öffnungszeiten – zur Verfügung.
Eine Besonderheit ist das Konzept „Parken und Laden“: Alle Stellplätze verfügen künftig jeweils über 3,7-Kilowatt-Wallboxen, an denen man kostenlos Strom tanken kann, sodass lediglich die übliche Parkgebühr zu entrichten ist. „Dieses attraktive Angebot richtet sich sowohl an die Bewohnerinnen und Bewohner der Oststadt als auch insbesondere an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes“, stellt Landrat Dietmar Allgaier klar. Wegen Lieferengpässen konnten noch nicht alle Stellplätze mit Wallboxen ausgestattet werden: 23 Stellplätze in der Parkgarage Alt-Württemberg-Allee werden noch nachgerüstet.
Aus Sicht der Stadt Ludwigsburg sind die Parkgaragen aufgrund der räumlichen Nähe zum Blühenden Barock interessant. Eine datentechnische Vernetzung in das städtische Parkleitsystem ist nach Abschluss einer Testphase vorgesehen. Der Strom kommt überwiegend aus den Fotovoltaikanlagen auf den Dächern der Verwaltungsgebäude. Der überschüssige Strom soll in Zukunft in einer großen Batteriespeicheranlage gespeichert werden und dann nachts wieder zur Verfügung stehen. Dazu nimmt das Landratsamt an einem Innovationsprojekt des Bundes über modulare Energiespeicher aus Second-Life-Batterien teil, das in Kürze starten wird.
Folgende Parkgebühren gelten von Montag bis Sonntag von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr:
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
(Tagestarif) 1,00 € je angefangener Stunde
Montag-Freitag 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag
(Nachttarif) Pauschale 10,00 €
Wochenendtarif Samstag und Sonntag:
Samstag bis Sonntag 08.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag
und 1,00 € je angefangener Stunde
Sonntag bis Montag Höchstsatz 12,00 €