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Neue Meldepflichten in HIT für Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter seit 01.08.2023

Seit 21.04.2021 sind die Regelungen des Tiergesundheitsrechtsaktes der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2016 /429 – „AHL“) und der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2035 unmittelbar anzuwenden. Im Rahmen der Rückverfolgbarkeit von bestimmten gehaltenen Landtieren ergeben sich neue Vorschriften hinsichtlich der Meldetatbestände für Schweine und Schafe/Ziegen.
Für Schweine und Schafe/Ziegen sind ab 01.08.2023 zusätzlich zu den bisherigen Stichtags- und Zugangsmeldungen innerhalb von 7 Tagen auch Abgangsmeldungen vorzunehmen (Meldemaske „Tierbewegungen“).
Eine Meldeberechtigung und -verpflichtung für den Abgang haben für Schweine bzw. Schafe/Ziegen

  • Halter 
  • Viehhandelsunternehmen
  • Sammelstellen
  • Transporteure (derzeitiger Stand) *

* Die bestehende Verpflichtung der Transporteure auch zukünftig HIT-Meldungen abzugeben wird derzeit von BMEL mit der EU-Kommission abgeklärt.

Mit Abgang ist wie bei Zugang die Tierbewegung gemeint.Tod, Verendung /Tötung /Schlachtung ist bei Schweinen sowie Schafen/Ziegen unverändert nicht 
zu melden! Der Schlachtbetrieb meldet weiterhin nur den Zugang von Tieren. Die Meldungen in der HI-Tier-Datenbank ersetzen nicht die Eintragungen im Bestandsregister!Weitere Informationen und Formulare finden sich auf der Homepage des Landesverbandes Baden-Württemberg für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V.

Eingabe in HIT

Die Eingabemöglichkeit der Zugangs- und neu der Abgangsmeldung erfolgt über eine gemeinsame Maske. Folgende Eingabefelder stehen in der Maske „Tierbewegungen“ in der Schweine- und Schaf/Ziegendatenbank zur Verfügung:

  • Betriebsnummer des Betriebes (wird nicht immer angezeigt, wenn der Betrieb selber angemeldet ist)
  • Betriebsnummer "anderer Betrieb" (je nach Auswahl der aufnehmende oder abgebende Betrieb)
  • Bewegungsart (Zugang oder Abgang)
  • Bewegungsdatum
  • Laufende Nr. (bleibt in der Regel leer, wird nur gefüllt falls mehrere Verbringungen am gleichen Tag zwischen den gleichen Betrieben stattfinden)
  • 2. Datum (ist nur anzugeben, wenn es vom Bewegungsdatum (Datum vom meldenden Betrieb) abweicht)
  • Anzahl der Tiere
  • Staatenkenner (Angabe ist nur nötig, wenn der andere Betrieb nicht in Deutschland liegt)

Weitere Hinweise sind in den allgemeinen HI-Tier-Infoseiten https://www.hi-tier.de/info04.html (Schweine-Datenbank) und https://www.hi-tier.de/info08.html (Schaf-/Ziegen-Datenbank) und den 
speziellen Hilfeseiten zu den Meldemasken und Meldungsübersichten zu finden.