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Tuberkulose-Fürsorge

Im Landkreis Ludwigsburg

Aufgaben des Gesundheitsamtes

  • Grundlage für unser Handeln ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG), hier §19 IfSG.
  • Wir erfassen Neuerkrankungen an behandlungsbedürftiger Tuberkulose auf Grundlage von Meldungen nach § 6 und § 7 IfSG durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Laboratorien u.a.. Wir betreuen Erkrankte  und überwachen die Krankheitsverläufe. Wenn es Probleme mit der Therapie gibt, kümmern wir uns z.B. um die regelmäßige Medikamenteneinnahme (DOT, directly observed therapy).
  • Wir ermitteln mögliche Kontaktpersonen und untersuchen, ob sie sich angesteckt haben (Umgebungsuntersuchungen).  Dazu setzen wir verschiedene Tests ein, z.B. Tuberkulin-Hauttests und Blutuntersuchungen auf spezifische Parameter. Zur genauen Diagnostik ist oft eine Röntgen-Untersuchung der Lunge erforderlich.
  • Erkrankte Personen überwachen wir nach Abschluss der Behandlung, z.B. durch jährliche Röntgenkontrollen.
  • Flankierend beraten unsere sozialmedizinischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Erkrankte zu Therapie, Verhalten, Hilfsmöglichkeiten etc. und kümmern sich deren soziale Verhältnisse und Umfeld.

Kooperationspartner

  • niedergelassene Fachärzte für Lungenkrankheiten im Einzugsbereich
  • niedergelassene Hausärzte
  • Lungenfachklinik Löwenstein; Lungenfachklinik Schillerhöhe, Gerlingen

Kontakt

Infektionsschutz und Hygiene

Servicenummer:
07141 144 46664
Faxnummer:
07141 144 59501

gesundheitsschutz

Postadresse:

Landratsamt Ludwigsburg
Gesundheitsamt
Gesundheitsschutz
Hindenburgstr. 20/1
71638 Ludwigsburg