Tuberkulose-Fürsorge
Im Landkreis Ludwigsburg
Aufgaben des Gesundheitsamtes
- Grundlage für unser Handeln ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG), hier §19 IfSG.
- Wir erfassen Neuerkrankungen an behandlungsbedürftiger Tuberkulose auf Grundlage von Meldungen nach § 6 und § 7 IfSG durch behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser, Laboratorien u.a.. Wir betreuen Erkrankte und überwachen die Krankheitsverläufe. Wenn es Probleme mit der Therapie gibt, kümmern wir uns z.B. um die regelmäßige Medikamenteneinnahme (DOT, directly observed therapy).
- Wir ermitteln mögliche Kontaktpersonen und untersuchen, ob sie sich angesteckt haben (Umgebungsuntersuchungen). Dazu setzen wir verschiedene Tests ein, z.B. Tuberkulin-Hauttests und Blutuntersuchungen auf spezifische Parameter. Zur genauen Diagnostik ist oft eine Röntgen-Untersuchung der Lunge erforderlich.
- Erkrankte Personen überwachen wir nach Abschluss der Behandlung, z.B. durch jährliche Röntgenkontrollen.
- Flankierend beraten unsere sozialmedizinischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Erkrankte zu Therapie, Verhalten, Hilfsmöglichkeiten etc. und kümmern sich deren soziale Verhältnisse und Umfeld.
Kooperationspartner
- niedergelassene Fachärzte für Lungenkrankheiten im Einzugsbereich
- niedergelassene Hausärzte
- Lungenfachklinik Löwenstein; Lungenfachklinik Schillerhöhe, Gerlingen