Infektionsschutz
Im Landkreis Ludwigsburg
Wir
- erfassen Meldungen übertragbarer Krankheiten und Krankheitserreger (meldepflichtig nach § 6 und § 7 IfSG) von niedergelasenen Medizinern, Krankenhäusern und Laboratorien etc. und übermitteln diese an das Landesgesundheitsamt
- ermitteln die Infektionsquellen
und Ausbreitungswege im Umfeld der Erkrankten, z.B. Kontaktpersonen, Gruppenerkrankungen - erfassen unerwünschter Wirkungen von Impfstoffen,
Meldepflicht besteht gemäß § 6 IfSG. Näheres hierüber auf der Internet-Seite des Paul-Ehrlich-Institutes in Langen unter www.pei.de.
Hier können Sie auch das zugehörige Berichtsformblatt abrufen. - verhüten und bekämpfen Infektionen,
beraten zu Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sowie über mögliche Schutzimpfungen
informieren über Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote beim Verkehr mit Lebensmitteln (§ 42 IfSG)
und über Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen (§ 34 IfSG) - beschäftigen uns mit der Epidemiologie, d.h. mit der Verbreitung von ansteckenden Krankheiten,
erstellen Statistiken der meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten in Zusammenarbeit mit den Ärztinnen und Ärzten im Landkreis Ludwigsburg, mit dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg sowie dem Robert-Koch-Institut, Berlin
Landesgesundheitsamt
Robert-Koch-Institut - Infektnews Dashboard
https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/fachinformationen/infodienste-newsletter/infektnews/infektnews-dashboard