Wahltermine

Volksabstimmung über die Gesetzesvorlage des S 21-Kündigungsgesetzes am 27. November 2011

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 28. September 2011 nach § 5 des Volksabstimmungsgesetzes den 27. November 2011 als Abstimmungstag für die Volksabstimmung über das S 21-Kündigungsgesetz bestimmt. Ausschließlicher Gegenstand der Volksabstimmung ist die vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage der Landesregierung "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)". Die abstimmenden Bürgerinnen und Bürger des Landes treten dabei an die Stelle des Landtags.

Die Frage bei dieser Volksabstimmung lautet:
"Stimmen Sie der Gesetzesvorlage "Gesetz über die Ausübung von Kündigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 (S 21-Kündigungsgesetz)" zu?"

Wie bei einer Landtagswahl ist stimmberechtigt,

  • wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält,
  • nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen ist und
  • im Stimmberechtigtenverzeichnis seiner Heimatgemeinde (am Hauptwohnsitz) geführt wird.

Über die Gesetzesvorlage wird mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt. Mit "Enthaltung" kann nicht abgestimmt werden.
Das S 21-Kündigungsgesetz ist angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden – mindestens jedoch ein Drittel aller Stimmberechtigten (ca. 2,5 Millionen Stimmberechtigte) – mit "Ja" stimmt. Das S 21-Kündigungsgesetz ist abgelehnt, wenn die Mehrheit der Abstimmenden mit "Nein" stimmt. Das S 21-Kündigungsgesetz ist zudem abgelehnt, wenn zwar die Mehrheit der Abstimmenden mit "Ja" stimmt, diese Mehrheit jedoch aus weniger als einem Drittel aller Stimmberechtigten besteht.

Für Fragen steht die Geschäftsstelle des Kreisabstimmungsleiters unter den Telefonnummern 07141 144-2912 und 07141 144-2916 gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zur bevorstehenden Volksabstimmung können Sie der Internetseite des Innenministeriums Baden-Württemberg entnehmen.

Landtagswahl am 27.03.2011

Die Wahl des 15. Landtages von Baden-Württemberg hat am 27. März 2011 stattgefunden. Der Landkreis Ludwigsburg war dabei in folgende drei Wahlkreise eingeteilt:

Wahlkreis Nr. 12 Ludwigsburg:
Asperg, Kornwestheim, Ludwigsburg, Möglingen, Remseck am Neckar und Tamm

Wahlkreis Nr. 13 Vaihingen:
Bönnigheim, Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Markgröningen, Oberriexingen, Sachsenheim, Schwieberdingen, Sersheim und Vaihingen an der Enz

Wahlkreis Nr. 14 Bietigheim-Bissingen:
Affalterbach, Benningen am Neckar, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Löchgau, Marbach am Neckar, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Steinheim an der Murr und Walheim

Weitere allgemeine Informationen zur Landtagswahl 2011 können Sie der Internetseite des Innenministeriums Baden-Württemberg entnehmen. 

Kommunalwahlen - Kreistagswahl am 07.06.2009

Der Kreistag hat am 18.07.2008 die Wahlkreiseinteilung (Anlage 1 und Anlage2) für die Kreistagswahl 2009 beschlossen.
Die Einwohnerzahl im Landkreis Ludwigsburg hat sich seit der letzten Kreistagswahl zum Stichtag 30.09.2007 gegenüber dem letzten Stichtag 30.09.2002 um 9.035 auf 515.302 Einwohner erhöht. Dies hat aber keine Auswirkungen auf die Zahl der zu wählenden Kreisrätinnen und Kreisräte (§ 57 Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 20 Abs. 2 LKrO).  Die Mindestzahl der Mitglieder des Kreistags beträgt somit weiterhin 84 Mitglieder. Die maximale Besetzung - unter Berücksichtigung der Mehr- und Ausgleichssitze - sind, wie bisher, 100 Mitglieder.

Am 16.04.2009 hat der Kreiswahlausschuss die nachfolgend aufgeführten Kreiswahlvorschläge zugelassen:

- Wahlkreis 1, Ludwigsburg
- Wahlkreis 2, Kornwestheim
- Wahlkreis 3, Bietigheim-Bissingen
- Wahlkreis 4, Ditzingen, Gerlingen
- Wahlkreis 5, Vaihingen, Eberdingen, Sersheim, Oberriexingen
- Wahlkreis 6, Korntal-Münchingen, Hemmingen, Schwieberdingen
- Wahlkreis 7, Markgröningen, Möglingen
- Wahlkreis 8, Asperg, Tamm
- Wahlkreis 9, Sachsenheim, Bönnigheim, Erligheim, Kirchheim
- Wahlkreis 10, Besigheim, Walheim, Gemmrigheim, Mundelsheim, Hessigheim, Löchgau, Freudental
- Wahlkreis 11, Steinheim, Großbottwar, Oberstenfeld, Murr
- Wahlkreis 12, Freiberg, Pleidelsheim, Ingersheim
- Wahlkreis 13, Marbach, Erdmannhausen, Benningen
- Wahlkreis 14, Remseck, Affalterbach

Bundestagswahl am 27.09.2009

Der Deutsche Bundestag besteht grundsätzlich aus 598 Abgeordneten. Von den Abgeordneten werden 299 nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen und die Übrigen nach Landeswahlvorschlägen gewählt.

Die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag hat am 27. September 2009 stattgefunden. Der Landkreis Ludwigsburg war dabei in folgende zwei Wahlkreise eingeteilt:

Wahlkreis Nr. 265 Ludwigsburg:
Asperg, Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Markgröningen, Möglingen, Oberriexingen, Remseck am Neckar, Schwieberdingen, Sersheim und Vaihingen an der Enz

Wahlkreis Nr. 266 Neckar-Zaber:
Abstatt, Affalterbach, Beilstein, Benningen am Neckar, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Brackenheim, Cleebronn, Erdmannhausen, Erligheim, Flein, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Güglingen, Hessigheim, Ilsfeld, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Lauffen am Neckar, Löchgau, Marbach am Neckar, Mundelsheim, Murr, Neckarwestheim, Nordheim, Oberstenfeld, Pfaffenhofen, Pleidelsheim, Sachsenheim, Steinheim an der Murr, Talheim, Tamm, Untergruppenbach, Walheim und Zaberfeld

Weitere allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2009 können Sie der Internetseite des Innenministeriums Baden-Württemberg entnehmen.