Wahltermine

Bundestagswahl 2013

Das Grundgesetz gibt den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Art. 39 Abs. 1 Grundgesetz).

Danach findet eine Neuwahl frühestens 46 und spätestens 48 Monate nach dem Beginn der laufenden Wahlperiode statt. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden.

Die Wahlperiode des 17. Deutschen Bundestages hat mit ihrer konstituierenden Sitzung am 27. Oktober 2009 begonnen. Frühester Termin für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag wäre - sofern es nicht zu einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages kommt - somit der 28. August 2013, der späteste Termin der 27. Oktober 2013.

Etwa ein Dreivierteljahr vor der Wahl legt der Bundespräsident in Abstimmung mit der Bundesregierung innerhalb der oben genannten Zeitspanne den Tag der Bundestagswahl fest. Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz). Grundsätzlich sollen die Termine für Bundestagswahlen nicht mit Hauptferienzeiten kollidieren. 

Unabhängig vom Wahltermin dürfen die Wahlen für die Vertreterversammlungen frühestens 29 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Bundestages stattfinden, für die kommende Bundestagswahl demnach seit dem 28. März 2012. Die Wahlen für die Bewerber selbst können frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode durchgeführt werden, also somit dem 28. Juni 2012 (§ 21 Abs. 3 Satz 3 Bundeswahlgesetz).

 

Weitere Informationen zur Bundestagswahl erhalten Sie auf der Homepage des Bundeswahlleiters unter www.bundeswahlleiter.de.

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