Hinweise zu den Zuständigkeiten der Amtsgerichte
Amtsgerichtsbezirke im Landkreis Ludwigsburg
Landgerichtsbezirk Heilbronn:
Besigheim (orange)
Marbach (pink)
Vaihingen (gelb)
Abweichende Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten der Amtsgerichte sind zum Teil, wie in Familien- und Insolvenzsachen, bestimmten Amtsgerichten für mehrere Amtsgerichtsbezirke übertragen. Für Mahnverfahren aus dem ganzen Land ist ausschließlich das Amtsgericht Stuttgart zuständig.
Nähere Informationen finden Sie auf den Homepages der Gerichte sowie in der Orts- und Gerichtsdatei der Justizverwaltung.
Für die Entscheidung über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide des Landratsamtes Ludwigsburg gilt folgendes: Zuständig ist das Amtsgericht Ludwigsburg mit Ausnahme der im Amtsgerichtsbezirk Vaihingen/Enz begangenen Ordnungswidrigkeiten. Hier ist das Amtsgericht Vaihingen/Enz selbst zuständig.

