Agentur für Arbeit

Örtliche Zuständigkeiten der Geschäftsstellen

Grafische Darstellung der örtlichen Zuständigkeiten der Geschäftstellen der Agentur für Arbeit
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Der Landkreis nimmt als kommunaler Träger seit dem 01.01.2012 die Aufgaben nach dem SGB II  in alleiniger Zuständigkeit wahr (u.a. Grundsicherung für Arbeitssuchende).