Was tut der Landkreis?
Kommunale Aufgaben
Bei den Aufgaben des Landkreises als Gebietskörperschaft ist zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben zu unterscheiden. Das Land kann sich bei den Pflichtaufgaben Weisungsrechte vorbehalten. Dann regelt das Land nicht nur das "Ob", sondern auch das "Wie" der Aufgabenerfüllung.
Die Auferlegung von Pflichtaufgaben kann nur durch Gesetz erfolgen. Dabei sind Bestimmungen über die Kostendeckung zu treffen.
Pflichtaufgaben
Die Pflichtaufgaben sind:
- Trägerschaft für Berufs- und Sonderschulen,
- Trägerschaft für die Abfallbeseitigung
- örtlicher Träger der Sozialhilfe
- örtlicher Träger der Jugendhilfe
- Trägerschaft für das Krankenhauswesen
- Erstattung von Schülerbeförderungskosten
- Unterhaltssicherung
- Wohngeld
- Ausbildungsförderung
- Kreisarchiv
- Kreis-Medienzentrum
- Straßenbaulast für Kreisstraßen
- Trägerschaft für die Tierkörperbeseitigung
Freiwillige Aufgaben
Zu den freiwilligen Aufgaben zählen:
Schiller-Volkshochschule, Kreisergänzungsbücherei, Schullandheim Strümpfelbrunn, Wirtschaftsförderung und Fremdenverkehrsförderung, Obstbauberatung, Förderung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs, Geschwindigkeitsmessungen, Betreuung von Kreispartnerschaften, finanzielle Förderungen im Kultur-, Umwelt-, Sport-, Sozial- und Naturschutzbereich, Einrichtungen im Jugend-, Alten- und Behindertenbereich.
Staatliche Aufgaben
Als staatliche untere Verwaltungsbehörde ist das Landratsamt in folgenden Bereichen tätig:
Gemeindeaufsicht, Baurecht und Denkmalschutz, Wasserschutz, Bodenschutz, Immissionsschutz, Naturschutz, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung, Brandschutz, Ausländerwesen, Einbürgerungen, Verkehrswesen, Preisangaben, Lebensmittelüberwachung, Fleischhygiene, Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Recht der tierischen Nebenprodukte, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Aufnahme und Versorung von Asylbewerbern, Bürgerkriegsflüchtlingen u.a., Wohnungsbauförderung, Eingliederungsbehörde, Gesundheitswesen, Heimaufsicht, Jagd, Gewerbe und Wirtschaft, Waffen- und Sprengstoffwesen, Gewerbeaufsicht, Vermessung, Forsten, Landwirtschaft, Straßenplanung und -bau, Versorgungsangelegenheiten, Versorgungsärztlicher Dienst.
Das Landratsamt ist bei diesen Aufgaben an die Weisungen des Landes gebunden.
Neben dem Landratsamt nehmen im Landkreis noch die sechs großen Kreisstädte (Bietigheim-Bissingen, Ditzingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Remseck a.N., Vaihingen a.d.E) sowie deren Verwaltungsgemeinschaften (Bietigheim-Bissingen mit Ingersheim und Tamm sowie Vaihingen a.d.E. mit Eberdingen, Oberriexingen und Sersheim) Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörden als kommunale Pflichtaufgabe nach Weisung wahr. § 19 des Landesverwaltungs-gesetzes regelt Aufgaben, die ausschließlich dem Landratsamt zur Aufgabenerledigung vorbehalten sind.
zugelassener kommunaler Träger der Aufgaben nach SGB II
Der Landkreis nimmt ab dem 01.01.2012 in alleiniger Zuständigkeit die Aufgaben nach dem SGB II (u.a. Grundsicherung für Arbeitssuchende) wahr. Während 25% der Land- und Stadtkreise als kommunaler Träger vom Bund durch Rechtsverordnung auf Antrag zugelassen wurden (Optionsmodell), bilden die übrigen Stadt- und Landkreise (75 %) weiterhin eine Arbeitsgemeinschaft mit der Bundesagentur für Arbeit.
